Martin Gräbener
DIE LINKE
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Frage von Thomas W. •

Frage an Martin Gräbener von Thomas W. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Gräbener,

Sie werden bei Ihrer Wahl in den neuen Landtag an der Neufassung des Archivgesetzes beteiligt sein.

Obwohl dieses Gesetz nach seiner Novellierung wohl als positiv zu bewerten ist, bewertete der Leiter des LWL-Archivamtes in der "Aktuellen Stunde" des diesjährigen Westfälischen Archivtags das Erreichen der positiven Neuerungen als Pyrrhus-Sieg für die Kommunalarchive. Die im Gesetz verankerte Veräußerlichkeit sog. kommunalarchivischen Sammlungsguts (Unterlagen, die nicht aus dem Verwaltungshandeln öffentlicher Stellen entstanden sind; vgl. § 10 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 5 Abs. 1) habe ihm weh getan, da nun Archivgut erster und zweiter Klasse entstehe.

Was spricht aus Ihrer Sicht für den Gesetzeswortlaut ?
Vielen Dank vorab!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Thomas Wolf

Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Wolf,

zu dieser Frage habe ich keine Position, da ich mich auf diesem Gebiet nicht auskenne.

Ausserdem werde ich wohl nicht in den Landtag NRW gewählt werden, da ich nicht auf der Landesliste der Partei DIE LINKE. NRW abgesichert bin und den Wahlkreis 126 Siegen 1 wohl kaum direkt holen werde.

Ich kann Ihnen also von meiner Seite aus Ihre Frage so nicht beantworten, ich bitte um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Gräbener