Frage an Martin Gorholt von Catrin S. bezüglich Familie
Gewalt gegen Frauen und Kinder ist eine Menschenrechtsverletzung !
Welche Position vertreten Sie/Ihre Partei hinsichtlich eines Rechtsanspruchs für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Hilfe? Wie wollen Sie/Ihre Partei eine angemessene und verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen und Beratungsstellen in Brandenburg umsetzen?
Liebe Catrin Seeger, sehr geehrte Damen und Herren,
hier meine Antwort auf die Frage:
Gewalt gegen Frauen und Kinder ist eine Menschenrechtsverletzung ! Welche Position vertreten Sie/Ihre Partei hinsichtlich eines Rechtsanspruchs für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Hilfe? Wie wollen Sie/Ihre Partei eine angemessene und verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen und Beratungsstellen in Brandenburg umsetzen?
Da es sich bei Gewalt von Frauen und Kindern um eine Menschenrechtsverletzung handelt, gibt es eine Schutzpflicht für alle staatlichen Ebenen, nämlich kommunaler, Landes- und Bundes- Ebene. Diese Schutzpflicht ergibt sich u. a. aus dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dazu gehört es, betroffenen schutzbedürftigen Menschen die notwendige Hilfe zukommen zu lassen, wie die Unterbringung in Frauenhäusern, Zufluchtswohnungen und Beratungsangebote. Diese Einrichtungen vorzuhalten, ist primär eine Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge.
Brandenburg unterstützt die Finanzierung dieser Hilfeangebote mit derzeit 50 Tsd. Euro pro Landkreis/kreisfreier Stadt. 40 Prozent der Kosten werden grundsätzlich von den Kommunen übernommen. Hinzu kommen Mieteinkünfte, Bundeszuschüsse im Rahmen der Finanzierung für Kosten der Unterkunft (KdU) und Spenden. In der kommenden Legislaturperiode wird eine bedarfsorientierte Erhöhung der Landeszuschüsse zu prüfen sein.
Auch wenn es keinen Rechtsanspruch für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Hilfe gibt, erhalten sie immer die erforderliche Hilfe und Unterstützung. Grundsätzlich wäre es rechtlich möglich, per Landesgesetz einen Rechtsanspruch für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder auf Schutz und Hilfe zu erlassen. Die dazu über Brandenburg hinaus geführte Diskussion ist aber noch nicht abgeschlossen. Politisch zu unterstützen wäre die Schaffung eines Rechtsanspruchs jedoch nur, wenn dadurch für die betroffenen Menschen Verbesserungen möglich sind und nicht nur ein erhöhter Verwaltungsaufwand und Mehrkosten als Folge entstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Gorholt