Frage an Martin Delius von Lothar B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Warum wird die Abstimmung zum Misstrauensantrag nicht verdeckt gemacht? So könnte jeder Abgeordnete frei entscheiden, auch gegen die Vorgabe seiner Partei und ohne zu befürchten, dass er für die nächste Wahl nicht mehr aufgestellt wird.
Lieber Herr Brosda
Ich antworte einmal verkehrt herum. Ja es wäre sehr wünschenswert einen Misstrauensantrag geheim abstimmen zu können um Fraktionsdisziplin und öffentlichen Druck von den Abgeordneten zu nehmen. Gleichzeitig ergibt auch eine namentliche Abstimmung Sinn, denn so kann sich keiner der Abgeordneten von seiner ganz persönlichen Verantwortung frei machen.
Gleichzeitig ist uns als Parlament in dieser Sache leider durch unsere eigene GO - gegen die die Piraten aus anderen Gründen gerade klagen - die Hände gebunden. Sowohl die Verfassung des Landes Berlin in Artikel 57 Abs 2 als auch die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses in § 45 Abs 1 schreiben uns eine namentliche Abstimmung in diesem Fall vor.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Delius