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Martin Delius
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Frage von Jörg P. •

Frage an Martin Delius von Jörg P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Delius.

in der Morgenpost vom 27.8.2012 stellen Sie m.:E die These auf, dass der Ministerpräsident von Brandenburg sich infolge der Durchsetzung des Lärmschutzes beim Flughafen BER bei den Menschen beliebt gemacht hat.

Mit dem Bescheid des MIL vom 2.7.2012 an dem Flughafen , sowie mit dem Vollzugshinweisen des MIL vom 15.8.2012 , hat es Herr Platzeck meiner Meinung nach zu verantworten, dass das Urteil des OVG Berlin Brandenburg vom 15.6.2012 wirkungslos ist und jeder Betroffene nun 5,5 dBa mehr zu ertragen hat und jeder über 10 000 € weniger Schallschutzmaßnahmen erhalten soll.

Sehen Sie es als gerechtfertigt an, 14 000 Haushalte als unbewohnbar zu erklären, um einen billigen Flughafen zu errichten ?

Begrüßen Sie den Eingriff des Staates, durch einen neuen Bescheid zur Verringerung des Lärmschtzes , bestehende Gesetzes zugunsten der Allgemeinheit und der FBB zu verändern ?

Bis wann müsser Ihrer Meinung nach die Schallschutzmaßnahmen für die Schwerstbetroffenen durchgeführt werden ?

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Antwort von
PIRATEN

Lieber Herr Pohland

Es ist mir bewusst, dass die von mir gemachte Äußerung über die Beliebtheit von Herrn Platzeck eher eine gewagte These war.

Zur Ihrer Frage: Nein ich halte es für eine Frechheit wenn bei den seit 2001 festgeschriebenen Grenzen für den Schallschutz nachträglich gedreht wird, um nachweislich rechtswidriges Verhalten der Flughafengesellschaft zu rechtfertigen. Meiner Einschätzung nach ist der Antrag auf Planänderung durch das Brandenburger Ministerium auf Druck der FBB entstanden und durch politischen Druck wieder zurückgezogen worden. Dem politischen Druck nachgekommen ist bisher allerdings MP Platzeck und nicht Klaus Wowereit oder Herr Schwarz. Darauf wollte ich hinweisen.

Dass nun, statt des vom OVG bestätigten Schallschutzniveaus und der entsprechenden Kosten ein fauler Kompromissweg gegangen wird, zeigt einmal mehr wie undurchsichtig und freischwebende das Konstrukt aus FBB und den drei Anteilseignern ist. Die Exekutive argumentiert nun zusammen mit dem Flughafenbetreiber Sachzwänge, die so nicht im Planfeststellungsbeschluss standen und eigentlich da hinein gehört hätten, wären sie denn valide. Darauf ist es zurückzuführen, dass nun wieder geklagt werden muss. Ich ziehe in Zweifel ob eine Eingriff durch Verordnungen bei seit 1998 bestehenden Bundesgesetzen überhaupt rechtens ist.

Schallschutzmaßnahmen müssen gerade für die Schwerstbetroffenen natürlich durchgeführt sein bevor ein Flughafen eröffnet wird. Ich habe keinen Überblick, bin aber der Meinung andernfalls müsste zusätzlich entschädigt werden.

viele Grüße

Martin Delius