Frage an Martin Delius von Lothar L. bezüglich Recht
Hallo,
was muß man unternehmen, damit ein Fall von Beamtenkriminalität aufgeklärt wird ? Strafanzeigen gegen Beamte werden von der Justiz - nicht - bearbeitet oder zum Schutz der Beamten vor Strafverfolgung eingestellt. Dabei haben die Staatsanwälte keinerlei Probleme, wenn sie sich schuldig machen und den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt erfüllen. Was tut die Politik, um diesen Sumpf auszutrocken ?
Ludwig
Lieber Herr Ludwig
In einem konkreten Fall von Verdacht auf kriminelle Aktivitäten von Beamtinnen oder Beamten bleib derzeit oft nur der offizielle Weg über die Beschwerdestelle beim jeweiligen Dienstherren oder eine Klage.
Es ist richtig, dass es im Falle von Straftaten durch Beamte, die Verfolgung extrem schwierig ist. Oft ist das direkte Dienstverhältnis betroffen und die interne Kontrolle von persönlichen Beziehungen gefährdet. Bei der Einrichtung von jegliche Kontrollinstanzen außerhalb der Behörden muss der Gesetzgeber immer die strikte Trennung von Legislative und Exekutive beachten.
Für Beschwerden und effektive Verfolgung von Fehlverhalten seitens Polizeibeamter wollen die Piraten in Berlin eine unabhängige Beschwerdestelle bei der Berliner Polizei einrichten, die zwischen verschiedenen Behörden oder Stellen verortet ist, damit die Kontrolle mehr Freiräume bekommt.
http://berlin.piratenpartei.de/2011/08/05/wahlprogramm-2011-burgerrechte/
Das ist natürlich nur ein kleiner Schritt aber in die richtige Richtung. Wenn sich sich so ein Modell bewährt, kann man auch in anderen Bereichen solche Stellen einrichten.
Viele Grüße
Martin Delius