Frage an Martin Delius von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Delius,
unter
http://www.abgeordnetenwatch.de/katja_doerner-575-37539--f344076.html#q344076
berichtete Katja Dörner über die nach ihren Feststellungen einseitige Werbung der Bundeswehr bei der Personalsuche - konkurriert dabei bekanntlich mit Wirtschaftsunternehmen. Trotzdem behauptete die Grünenabgeordnete: Das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb kann auf die Bundeswehr nicht angewendet werden, da sie eine hoheitliche Aufgabe erfüllt und nicht Wettbewerbsteilnehmer im Sinne des UWG ist.
Nicht nur ich sondern auch Leute aus meinem Bekanntenkreis bezweifeln die Richtigkeit dieser Auskunft. Sie haben in Ihrer Fraktion oder auf jeden Fall in Ihrer Partei Zugang zu Juristen. Es geht hier nicht um Einzelfallberatung sondern um ein allgemeines Problem.
Sind die Behauptungen der Frau Dörner zur Rechtslage -es geht hier um das Verbot der Ausnutzung der Unerfahrenheit - richtig?
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth
Vielen Dank für diese Frage. Ich musste mich zuerst einmal zum Thema informieren um die Aussage von rau Dörner zu überprüfen. Leider ist wie so oft die Rechtsfrage meiner Meinung nach nicht abschließend geklärt. Es erscheint vertretbar zu sagen, das die Bundeswehr kein Marktteilnehmer ist, da sie nicht als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen am Marktgeschehen teilnimmt (§ 1 S. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG). Zudem ist fragwürdig ob mensch bei Arbeitnehmern von Waren als auch von einem Arbeitsmarkt reden möchte. Die Bundeswehr ist in aller erster Linie eine Behörde, die wie andere Behörden auch um Personal wirbt. Öffentliche Einrichtungen gelten nur in den Ausnahmefällen der Fiskalverwaltung also bei Beschaffung bzw. Ausschreibung als Marktteilnehmern.
Ich stimme Frau Dörner allerdings zu, dass die Bundeswehr in jedem Fall auf die extrem hohen Risiken, die mit einem Job als Soldatin oder Soldat einhergehen, hinweisen muss. Außerdem sollte die Bundeswehr schon aus moralischen Gründen keine Werbung, die auf eine besonders junge Zielgruppe zugeschnitten ist, zulassen. Ähnlich verhält es sich im Übrigen bei allen anderen Werbungen von Kunden. Das dies, wie schon an der Marke "Kinder" zu sehen, nirgends eingehalten wird, zeigt sich meiner Meinung nach auch in der Rekrutierung der Bundeswehr sehr deutlich.
Man muss sich die Frage stellen warum die Bundesregierung, diese sinnvollen Grundsätze und Schranken für die Anwerbung von Soldatinnen und Soldaten nicht umsetzt. Es ist möglich ohne das Ändern von Gesetzen die Rekrutierung durch ein externes Unternehmen durchführen zu lassen, dass dann dem UWG unterliegt und direkt haftbar gemacht werden kann. Mittelfristig ist - und das Fordern ja auch die Piraten Berlin schon lange - die Werbung der Bundeswehr an, in und um Schulen zu verbieten. Die Rekrutierung muss darüber hinaus "leise" erfolgen um nicht auch andere Bereiche jugendlichen Lebens zu stark zu beeinflussen. Das würde im gleichen Zug den Druck auf Regierung, Verwaltung und die Bundeswehr selbst erhöhen, andere Wege internationaler Politik zu suchen als den bewaffneten Konflikt.
viele Grüße
Martin Delius