Frage an Martin Buschfort von Ralf R. bezüglich Staat und Verwaltung
Die FDP möchte bei ihrer Kommunalreform vom Grundsatz her die Verbandsgemeinden abschaffen und Aufgaben auf die kleinen Ortsgemeinden verlagern. Meine Frage: Macht es nicht Sinn Aufgaben noch stärker bei den VG zu bündeln und damit Synergieeffekte zu erzielen und gleichzeitig die Anzahl der kleinen Ortsgemeinden verringern. Warum muss für 200 Bürger ein eigener Ortsgemeinderat, ein eigener Bürgermeister (die im Übrigen auch Geld kosten) bestehen? Für die meisten Probleme müssen die Bürger doch sowieso zur VG, weil man nicht das gesamte Verwaltungswissen in jeder Ortsgemeinde vorhalten kann.
Sehr geehrter Herr Reiländer!
Haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 09.02.2006 die ich wie folgt beantworte:
Die Wasserversorgung und -entsorgung sollte sinnvoller Weise in größeren Einheiten gebündelt werden. Dies dokumentiert sowohl der Rechnungshof RLP deutlich, als auch die Gutachten, welche die Verbandsgemeinden selbst in unserem Kreis in Auftrag gegeben haben.
Auch der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU in RLP unterstützt diese Forderung öffentlich.
Durch die Einführung von Hartz IV haben die Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz rund 80% ihrer Sozialabteilungen verloren. Landrat Günter Kern (SPD) hat aus Wirtschaftlichkeitsgründen - bei gleicher Bürgernähe - vorgeschlagen, die bei den Verbandsgemeinden nach der Einführung von Hartz IV verbliebenen Reste der Sozialhilfe beim Kreis zu konzentrieren.
Der Landkreistag RLP (Vorsitzender Landrat Hirschberger (SPD)) geht noch weiter und fordert die Aufgaben des Schul- und Sozialbereichs beim Kreis zu konzentrieren. Dies ist insbesondere durch den demographischen Wandel geboten. In Hessen ist seit Jahrzehnten die Schulträgerschaft einzig bei den Landkreisen angesiedelt, was enorme Einsparungen insbesondere in der Gebäudebewirtschaftung schafft.
Die Liste des Strukturwandels seit Einführung der Verbandsgemeinden ließe sich noch lange fortsetzen.
Bei einer anstehenden Reform schlägt die FDP folgende Grundsätze vor:
Die Ortsgemeinde ist D I E Heimat der Menschen. Sie muss politisch und finanziell gestärkt werden.
Alle Vorgänge, die mit der unmittelbaren Verwaltung der Ortsgemeinde zu tun haben, werden aus der Verbandsgemeinde ausgegliedert und vorerst in E I N E R Verwaltungsgemeinschaft PRO ehemaliger Verbandsgemeinde gebündelt. Das bedeutet, dass die Ortsbürgermeister ein Kollegialgremium bilden, welches diese Verwaltungsgemeinschaft leitet und überwacht. Die Verwaltungsgemeinschaft ist eine zusammengehörige Verwaltungseinheit für mehrere Ortsgemeinden, die ausschließlich die Angelegenheiten der angeschlossenen Ortsgemeinden erledigt. Eine Verlagerung der Mitarbeiter in die einzelnen Ortsgemeinden - so wie von ihnen angenommen - findet nicht statt!
Die übrigen Aufgaben, werden überwiegend an den Kreis übertragen (Ausnahme: Feuerwehr und einige andere Angelegenheiten). Der Kreis richtet vorerst bei jeder Verwaltungsgemeinschaft ein Bürgerbüro ein. Dies bedeutet, dass die Bürger ihre Anträge, die sie bisher bei den Verbandsgemeinden und der Kreisverwaltung getrennt abgeben mussten, jetzt zentral an einer Theke abgeben können. Einfache Vorgänge werden sofort erledigt, komplexere Verfahren werden zentral in der Kreisverwaltung erledigt. Dieses System ist analog zu den Bürgerbüros in großen Städten zu sehen.
Durch die Bündelung der Verwaltung "hinter der Theke" werden erhebliche Einsparpotenziale erschlossen. Dieses System senkt damit die Verwaltungskosten und führt somit zur Entlastung der Ortsgemeinden, die diese Kosten über die Umlage finanzieren müssen. Die Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger wird zudem verbessert.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort den Reformvorschlag der FDP erläutern. Es wurde von vielen Seiten erkannt, dass durch Umstrukturierungen und Zusammenlegungen erhebliche Gelder eingespart werden können. Also sollte etwas in diesem Sinne geschehen!
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Buschfort