Frage an Martin Brosch von Elisabeth R. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Mein Sohn besucht ab Sommer 2006 die Sekundarstufe II des Gymnasiums in Diez und muss dazu den Bus benutzen.
Nun wurde mir von der Schule schriftlich mitgeteilt, dass gem. § 56 SchulG ein Fahrkostenzuschuss für Schüler der Oberstufe nur noch gezahlt wird, wenn das Einkommen 9.720,- €/Jahr = 810,- €/Mt. nicht übersteigt.
Mit gleichem Schreiben wurde mitgeteilt, dass Gelder nach dem SGB II (Hartz IV) nicht als Einkommen berücksichtigt werden; somit Hartz IV-Empfänger auch für den Besuch der Oberstufe einen Fahrkostenzuschuss erhalten.
Mein Einkommen liegt etwas über 810,- €/Mt., jedoch 200,- € unter dem Bedarf nach §§ 20, 22 SGB II.
Nach dieser/Ihrer Gesetzgebung darf ein Hartz IV-Empfänger mtl. mehr Geld zur Verfügung haben um einen Fahrkostenzuschuss zum Besuch der Oberstufe zu bekommen, als ein arbeitswilliger Einkommensbezieher, welcher auch, im Gegensatz zum Hartz IV-Empfänger, Steuern und Sozialabgaben zahlt.
Soll ich meine Arbeitsstelle nun kündigen und auf Hartz IV-Empfänger „umsteigen“, um meinem Sohn den Besuch der Oberstufe zu ermöglichen oder muss meinen Sohn auf entsprechende Bildung verzichten?
Ein Fahrkostenzuschuss für Schüler einkommensschwacher Eltern (Einkommen < Bedarf nach §§ 20, 23 SGB II) wäre sinnvoll angelegt, weil er hilft die Bildung des Volkes zu fördern.
Stattdessen werden jedoch Unsummen von Steuergelder von den Politikern veruntreut, um z.B. Leute ohne sinnvolle Beschäftigung und ohne jegliche Vernunft 10 Jahre lang mit einer völlig unnötigen Rechtschreibreform finanziell zu unterhalten, die dann wieder (teilweise) rückgängig gemacht wird.
Steuergelder sind den Politikern von den Bürgern anvertraut. Die Politiker haben diese Gelder wirtschaftlich und sparsam zu verwalten und zum Wohle der Bürger zu verwenden.
Steuergelder sind nicht dafür bestimmt, um eigennützige Phantasien der Politiker, die dem Bürger nur Nachteile bringen, zu verwirklichen.
Ihrer Antwort sehe ich mit großer Spannung entgegen.
Sehr geehrte Frau Elisabeth Reisner,
Vielen Dank für Ihre E-Mail.
Die Problematik ist mir bekannt und das Thema Schülerbeförderung leider auch.
Als alleinerziehender Vater geht es mir vergleichbar und möchte Ihnen es kurz schildern.
Meine Tochter besucht in Nastätten die DUALE-OBERSCHULE. Dies ist ein Modellversuch des Landes, um Kindern einen Realschulabschluss als sogenannten „zweiten
Schulbildungsweg zu ermöglichen.
Wir wohnen in Singhofen ( VG Nassau) und meine Tochter muss in die VG Nastätten zur Schule. Einen Fahrtkostenzuschuss würde sie aber nur bekommen, wenn sie nach Nassau zur Schule ginge. Aber in Nassau gibt es keine DOS! Der Irrsinn, „kleine Leute zahlen wieder die Zeche, um Ihren Kindern eine Schulausbildung bieten zu können, damit die Kids nachher nicht auf der Verliererseite sind.
Und jetzt zu Ihrem Fall. Die Regierung in Berlin hat damals die HARTZ I bis IV Gesetze beschlossen und wurde auch von der SPD Landesregierung im Bundesrat mitgetragen!
Kein SPD oder CDU Landtags Abgeordneter aus unserem Rhein-Lahn Kreis hat sich jemals dazu geäußert oder seine Stimme erhoben.
Es ist leider wirklich so, das wenn wie bei Ihnen, die Freigrenze knapp überschritten wird, - es gibt keine Hilfe.
Das zeigt doch ganz deutlich, wie absurd und falsch diese Gesetze sind.
Normalerweis müssten Alleinerziehende und Eltern kleiner Einkommen überhaupt nichts für Fahrtkosten, - Schulbücher usw bezahlen. Aber das Gegenteil ist der Fall. Freigrenzen werden abgesenkt, der öffentliche Nahverkehr immer mehr abgebaut, bzw verteuert und die Zeche bezahlen die kleinen.
Auch die Rechtschreibreform war ein Prestigeobjekt der Politiker.
Und das muss sich ändern.
Wie sagt Beck „ Uns geht’s gut“ fragt sich nur, wen er damit meint.
Deswegen trete ich bzw die WASG an, um dies zu ändern und um endlich Bewegung ins Parlament zu bringen.
Auch die kleinen Leute brauchen dort in Mainz ein Sprachrohr!
Leider konnte ich Ihnen nicht direkt helfen, aber ich hoffe, Sie unterstützen unsere Ziele.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Brosch