Frage von Michael G. • 11.05.2012
Antwort von Martin Börschel SPD • 11.05.2012
(...) Der Steuermessbetrag ist in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile zu zerlegen, wenn mehrere Betriebsstätten zur Ausführung desselben Gewerbes in mehreren Gemeinden unterhalten werden (§ 28 Abs. 1 S. 1 GewStG).Als Maßstab für die Zerlegung werden die Arbeitslöhne herangezogen (§ 29 GewStG). (...)