![Martin Börschel Portrait von Martin Börschel](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/martin_boerschel_7.jpg?itok=WTI9JUCZ)
(...) Der Steuermessbetrag ist in die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Anteile zu zerlegen, wenn mehrere Betriebsstätten zur Ausführung desselben Gewerbes in mehreren Gemeinden unterhalten werden (§ 28 Abs. 1 S. 1 GewStG).Als Maßstab für die Zerlegung werden die Arbeitslöhne herangezogen (§ 29 GewStG). (...)