Frage von Konrad L. • 17.08.2017 Sehr geehrter Herr Böhm, das Personenbeförderungsgesetz ermöglicht es mit eigenwirtschaftlichen Anträgen den Arbeitnehmerschutz und Qualitätsvorgabern im ÖPNV zu umgehen. Antwort ausstehend von Martin Böhm AfD Bundestag Wahl 2017Arbeit und Beschäftigung Teilen