Wie steht die CDU zu einem Verbot von Langstrecken-Tiertransporten in Länder außerhalb der EU und einem Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen?
Sind Sie auch der Meinung, das ein Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln selbstverständlich ist? Desgleichen auch ein Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich?
Wie stehen Sie zu einem Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“, dem Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch und einem
Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen? Die staatlichen und privatenTierheime sind voll
Sehr geehrte Frau H.,
herzlichen Dank für Ihren Fragenkatalog zum Thema Tierschutz, zu dem ich gerne kurz Stellung nehmen möchte.
Grundsätzlich ist mein Einfluss als schleswig-holsteinischer Landtagsabgeordneter beim Thema Tierschutz sehr gering. Maßgeblich ist hier das Tierschutzgesetz, das ein Bundesgesetz ist. Auf Landesebene wird lediglich die Durchsetzung des Tierschutzgesetzes geregelt, das machen bei uns die Veterinärbehörden.
Die Bundesregierung hat kürzlich eine Novelle des Tierschutzgesetzes vorgelegt, die noch in diesem Jahr vom Bundesgesetzgeber verabschiedet werden soll. Auch zu vielen der von Ihnen angesprochenen Punkte (Amputationen, Anbindehaltung, Qualzuchten, Zirkustiere etc.) sind Änderungen im Tierschutzgesetz vorgesehen. Auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gibt es dazu ausführliche Informationen: https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-tierschutzgesetz/FAQList.html.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. Juli zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen und zahlreiche Verbesserungen im Detail vorgeschlagen. Nähere Informationen finden Sie unter diesem Link: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2024/0201-0300/0256-24.html
Ich begrüße die nun vom Bundesrat vorgelegte Version zur Änderungen des Tierschutzgesetzes, da sie den Tierschutz im Bereich der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend stärkt. Sicherlich sind im weiteren Gesetzgebungsprozess an der einen oder anderen Stelle weitere Verbesserungen wünschenswert. So ist es schade, dass die Bundesregierung keine Regelungen hinsichtlich des Transportes von Tieren in Staaten außerhalb der EU vorschlägt. Hier muss der Tierschutz definitiv besser gewährleistet werden. Generell sind gesamteuropäische Ansätze in der Agrarpolitik aus meiner Sicht zu bevorzugen, das dient sowohl der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft als auch dem Tierschutz.
Für ausführlichere Informationen empfehle ich Ihnen, sich an die Mitglieder des Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu wenden. Der Vorsitzende ist der Kollege Albert Stegemann MdB, als schleswig-holsteinisch Abgeordnete ist die Kollegin Astrid Damerow MdB aus Nordfriesland dabei.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Balasus MdL