Frage an Marret Bohn von Vol W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Dr Bohn ,
nach dem Abgeordnetengesetz werden die Diäten automatisch ohne neue Verhandlungen jährlich „an die Einkommensentwicklung angepasst, die jeweils im abgelaufenen Jahr gegenüber dem vorangegangenen Jahr eingetreten ist“.
Dieses Vorgehen ist durchaus begrüßenswert; denn es spart Zeit und die Erhöhung erscheint moderat.
Laut Informationen des Tageszeitungen sollen die Diäten in diesem Jahr um 3,5 % steigen.
Dass die Landesregierung jedoch ganz offensichtlich ihre Beamten von der allgemeinen Einkommensentwicklung abkoppeln will, zeigt die geplante Besoldungserhöhung in diesem Jahr von nur 2,45 % und im nächsten Jahr um 2,75%.
Nach der Streichung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes und nach der Erhöhung der Arbeitsstundenzahl sollen Lehrkräfte jetzt im Vergleich zur allgemeinen Einkommensentwicklung weitere Geldeinbußen hinnehmen.
Dieses Vorgehen zeugt von nicht vorhandener Wertschätzung durch die Landesregierung und wirkt auf die Betroffenen demotivierend. Außerdem widerspricht es der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Da nützen auch keine Solidaritätsbeschwörungen des Ministerpräsidenten, wenn die Landesregierung sich in keiner Weise solidarisch mit ihren Beamten zeigt.
Man kann sich ihrer Loyalität sicher sein. Es ist aber unanständig diese auszunutzen.
Ich halte es für geboten und fair die Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung sowohl für Angestellte als auch für Beamte im öffentlichen Dienst vorzunehmen!
Für eine Stellungnahme Ihrerseits bin ich dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Volker Willrodt
Sehr geehrter Her Vollrodt,
Lassen Sie mich kurz darlegen, was es mit der Zahl 3,5 Prozent Diätenerhöhung auf sich hat. Wir Abgeordneten haben die Pflicht, unser Gehalt, also die Diät, selbst festzulegen. Dieser Verantwortung stellen wir uns, auch wenn sie für mich und viele andere Abgeordnete eher eine Last ist - bei jeder Erhöhung kommt der Verdacht der Selbstbedienung in der Öffentlichkeit auf.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat sich, ebenso wie viele andere Parlamente, 2006 auf folgendes Verfahren geeinigt: Einmal in der Wahlperiode beschließen wir, nach welchem Verfahren in den nächsten Jahren die Diäten angepasst werden. In dieser Legislaturperiode werden unsere Diäten jedes Jahr so weit angehoben, wie der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst der vollbeschäftigten ArbeitnehmerInnen (einschließlich der BeamtInnen) im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr gestiegen ist. Die Diäten werden also an die Lohnentwicklung des Vorjahres angepasst. Fallen diese eher gering aus, so bekommen auch die Abgeordneten eher geringe Zuwächse. Entwickeln sich Löhne und Besoldung kräftig nach oben – wie im Vorjahr um 3,5 % - bildet sich das auch bei den Diäten ab.
Dieses Verfahren wurde vom Landesrechnungshof vorgeschlagen, einer unabhängigen Institution, deren Aufgabe es ist, über die Landesfinanzen zu wachen. Wir GRÜNE halten es erstmal für angemessen, wenn PolitikerInnen an der allgemeinen Lohnentwicklung im Land teilhaben.
Wir stellen uns aber auch der Kritik von Ihnen und anderen BürgerInnen. Daher haben wir GRÜNE veranlasst, dass das System im Herbst noch einmal grundlegend überprüft wird. Hier sollte aus meiner Sicht auch geprüft werden, ob bei der Diätenerhöhung auch die Steigerungsraten bei den Renten und beim Arbeitslosengeld II widergespiegelt werden.
Herzliche Grüße
Marret Bohn