Frage an Marret Bohn von Eckhard A. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Frau Bohn
Das Bundeskabinett hat nunmehr den Gesetzentwurf zum Notfallsanitäter am 10.10.2012 beschlossen. Aus Sicht der im Rettungsdienst beschäftigten ist dieser Entwurf grundsätzlich nur zu begrüßen. Leider beinhaltet dieser Entwurf jedoch unter anderem keine klare Regelung über die Kosten der Ausbildung. Nach dem derzeitigen Entwurf wäre es den Rettungsdienstschulen ohne weiteres möglich weiterhin die Zahlung eines Schulgeldes zu verlangen. Eine solche Regelung würde die ohnehin angespannte Personalsituation im Rettungsdienst aus meiner Sicht nur weiter verschärfen. Weitere Kritikpunkte am Gesetzesentwurf wurden von der Gewerkschaft Ver.di in einer Stellungnahme zusammengefasst. http://www.skverlag.de/fileadmin/images_content/zeitschriften/rettungsdienst/NotSanG-Dateien/notsang_stellungnahme_verdi.pdf Die Gewerkschaft Ver.di ist die mit Abstand größte Interessenvertretung der im Rettungsdienst Beschäftigten, und kann somit als Referenz gelten. Ich bitte Sie um eine Auskunft, wie Ihre Einschätzung zu dem nunmehr vorliegenden Gesetzesentwurf ist.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Abel
Sehr geehrter Herr Abel,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Seit fast zehn Jahren wird über eine Neuregelung des Berufsbildes der Rettungssanitäter diskutiert. Gefordert wurde eine Aufwertung dieses Gesundheitsberufes, eine bessere Ausbildung und eine angemessene Ausbildungsvergütung. Aus meiner Sicht sind dies sinnvolle Forderungen. Diese Punkte wurden im Gesetzeentwurf aufgegriffen. Insofern begrüße ich den vorliegenden Entwurf. Allerdings sehe ich noch Verbesserungsbedarf. Aus Sicht von uns Grünen sollten die Kompetenzen rechtssicher definiert werden. Es darf nicht sein, dass es der/m einzelnen Ärztin/Arzt oder der einzelnen Rettungswache überlassen wird, welche Kompetenzen der oder die Notfallsanitäter hat. Auch die Finanzierung - seit Jahren ein Streitpunkt - ist bislang unklar geregelt. Verbesserungswürdig sind darüber hinaus auch die Übergangsregelungen für Rettungsassistenten und bestehende Ausbildungseinrichtungen.
Was Ihre angesprochene Frage des Schulgeldes betrifft, so enthält der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf in § 20 bereits eine klare Regelung, nach der die Schülerinnen und Schüler NICHT zur Zahlung eines Schulgeldes verpflichtet werden dürfen. Das dürfte in Ihrem Sinne sein.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass die o.g. Defizite des Gesetzentwurfes in den Beratungen des Bundesrates und des Bundestages behoben werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marret Bohn