Frage an Marlene Rupprecht von Katja S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Rupprecht,
wie Sie sicherlich wissen, muss nach § 7 des zu Anfang des Jahres neu geschaffenen "Luftsicherheitsgesetzes" jeder Luftfahrer auf seine Zuverlässigkeit hin überprüft werden, auch um seine bestehende Lizenz zu erhalten.
Das heißt im Einzelnen, dass man eine existierende, gültige Lizenz verliert, wenn man nicht "freiwillig" jedes Jahr einen kostenpflichtigen Antrag zur Überprüfung stellt. Dazu muss man "freiwillig" den Datenschutz aufheben, damit sämtliche Behörden bis hin zu Geheimdiensten ihre Daten über den Sportpiloten austauschen dürfen und dann entschieden wird, ob keine Zweifel an meiner Zuverlässigkeit verbleiben. Es gibt aber keine festgelegten Zuverlässigkeitskriterien, d.h. es wird willkürlich entschieden.
Dazu kommt, dass die entsprechenden Verordnungen, denen der Bundesrat zustimmen muss, nicht vorhanden sind, laut Anweisung Bundesinnenministeriums wird das Verfahren trotzdem durchgeführt.
Hier werden Grundrechte ausgehebelt, die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr, Rechtssicherheit ist nicht gegeben.
Davon sind mehrere zehntausend Piloten und Bürger betroffen.
Ihre Antworten werden in Fliegerkreisen und entsprechenden Internetseiten veröffentlicht werden.
Bitte teilen Sie mir mit, was Sie sofort und nach der Wahl dagegen unternehmen werden/wollen.
mit freundlichen Grüßen
Katja Schlemm
Hier sind dazu noch die §§:
Laut § 7 (2) LuftSiG erfolgt die Überprüfung auf Antrag des Betroffenen, d.h. freiwillig.
Laut LuftSiG §17 (1) "regelt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten der Zuverlässigkeitsüberprüfung". Diese Durchführungsverordnung gibt es nicht. Für eine Überprüfung ohne DVO fehlt die Rechtsgrundlage.
Laut § 7 (6) LuftSiG bleibt die Lizenz nur erhalten, wenn keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen (Umkehr der Beweislast, Abkehr von der Unschuldsvermutung). Die Zuverlässigkeitskriterien sind nicht bekannt.