Frage an Markus Zuschlag von Ivo B. bezüglich Verkehr
Hallo Herr Zuschlag,
ich habe zwei Fragen:
Erstens:
was für Pläne haben sie/ihre Partei in der kommenden Legislaturperiode für den Ausbau des ÖPNV im Raum Lorch (S-Bahn-Anschluss o.ä.) - bzw. inwieweit halten Sie das Bauvorhaben Stuttgart21/Neubaustrecke Wendlingen-Ulm für diese Entwicklung relevant (positiv und negativ)?
Zweitens:
wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zu den aktuellen Forderungen von amnesty international nach einer individuellen Kennzeichnungspflicht von Polizisten sowie die Einrichtung einer unabhängigen Ermittlungsinstanz ( www.amnestypolizei.de ), um illegale Handlungen und Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei verhindern?
Vielen Dank,
Ivo Bantel
Sehr geehrter Herr Bantel,
nach Rücksprache mit Herr Markus Zuschlag möchte er Ihre Fragen wie folgt beantworten:
1. Ausbau des ÖPNV in der Region Lorch
Eine Weiterführung der S-Bahn (verantwortlich und allein entscheidungsbefugt ist der Verband Region Stuttgart) über Plüderhausen hinaus bis Schwäbisch Gmünd oder ggf. sogar bis Aalen wäre von größtem Interesse für die Bürger wie auch die Unternehmen in dieser Region. Deshalb ist der FDP-Kreisverband Ostalb schon einmal in dieser Richtung initiativ geworden mit den Ergebnis, dass eine solche Erweiterung nur in Frage käme, wenn der Ostalbkreis die entstehenden Mehrkosten (genauer gesagt das dadurch erhöhte Defizit) übernehmen würde. Eine Entscheidung in dieser Richtung im Kreistag erscheint im Moment wenig erfolgversprechend. Eine Einflussnahme des Landes ist nur indirekt möglich, würde aber von der FDP mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützt. Fazit: Wir werden dranbleiben.
Stuttgart 21 soll u. a. sicherstellen, dass Stuttgart nicht auf längere Sicht vom europäischen Fernverkehrsnetz abgehängt wird. Davon profitiert der Ostalbkreis entsprechend.
2. Forderungen von amnesty international
Gegen eine neutrale Kennzeichnung von Polizisten spricht überhaupt nichts. Ein Problem sieht M. Z. derzeit in der "neutralen" Ermittlungsinstanz dar. Erstens würde die Einrichtung einer solchen "Instanz" einem Misstrauensbeweis gegenüber der deutschen Staatsanwaltschaft gleichkommen. Zweitens bestehen praktische Vorbehalte, wie eine Neutralität sichergestellt werden kann - durch ein Gremium, in dem alle gesellschaftlichen Schichten und politischen Strömungen repräsentiert sind? Also durch Personen, die bereits durch ihre Auswahl als Repräsentanten von unterschiedlichen gesellschaftlichen Verortungen gekennzeichnet sind? Ermittlungsergebnisse durch Mehrheitsbeschluss? Die Überlegungen von M. Z. gehen derzeit deshalb eher in die Richtung eines Ombudsmannes, wobei die Frage der Kompetenzen - skandinavisches oder deutsches Muster - noch abzuwägen wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Jost Frank
Mitarbeiter im Wahlkampfteam von Markus Zuschlag