Frage an Markus Walbrunn von Thorsten B. bezüglich Familie
In München wird für einen Kinderkrippenplatz pro Monat bis zu 421€ verlangt. In Berlin, dass sich über den Länderfinanzausgleich von Bayern mitfinanzieren lässt, ist dieser Platz kostenfrei. Ist es aus Ihrer Sicht vor dem Hintergrund der demographischen Katastrophe in Deutschland gerechtfertigt, dass Kita Plätze im München Familien aus dem MIttelstand an die Grenze Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit bringen und so eine Familienplanung mit mehreren Kindern politisch faktisch verhindert wird? Flüchtlingsfamilien ohne eigenes Einkommen können ihren Nachwuchs natürlich kostenlos abgeben, nur Leistungsträgern aus dem MIttelstand trifft die Regelung in voller Härte. Ich sehe die Münchner Kita Regelung als Beispiel gruppenspezifischer Menschenfeindlichkeit, als Diskriminierung vor allem der deutschen Mittelschicht, stimmen Sie dem zu? Was schlagen Sie konkret als Lösung vor?
Sehr geehrter Herr B.,
die Förderung von Familien liegt der AfD, unabhängig von der demographischen Katastrophe, am Herzen. Wir sehen in der klassischen Familie, bestehend aus Vater, Mutter und Kind, das Fundament einer jeden zukunftsfähigen Gesellschaft.
Was die Erziehung der Kinder und deren Betreuung anbelangt, spricht sich die AfD, für eine größtmögliche Wahlfreiheit der Eltern aus (siehe hierzu auch unser Wahlprogramm; Unterpunkt 5.2). Daraus folgt zunächst einmal, dass generell mehr Geld für Kitas in die Hand genommen werden muss, da im Moment einfach viel zu viele Plätze fehlen. Die Union und die CSU im speziellen, haben hier lange geschlafen.
Darüber hinaus muss die finanzielle Situation von jungen Familien gestärkt werden, etwa durch steuerliche Erleichterung (bspw. durch Einführung des Familiensplittings, angelehnt an das französische Modell; Wahlprogramm 5.3) und weitere Fördermaßnahmen, wie etwa ein Bau-Start-Kindergeld (Wahlprogramm: 14.3). Letzteres soll jungen Familien helfen, in die eigenen vier Wände zu kommen, so langfristig Geld zu sparen, welches dann wiederum auch in eine adäquate Kindsbetreuung fließen kann.
Was Migranten und Asylsuchende bei der Vergabe von Kitaplätzen anbelangt, so ist es nicht hinnehmbar, wenn diese gleichermaßen berücksichtigt oder sogar bevorzugt werden. Sozialleistungen und Einrichtungen der öffentlichen Hand, sollten grundsätzlich bevorzugt der Solidargemeinschaft, also den eigenen Staatsbürgern, zur Verfügung stehen. Diese Unterscheidung, ist außerhalb der Europäischen Union Usus und eigentlich ein Markenzeichen des modernen Nationalstaates. Hier besteht also definitiv gesetzlicher Handlungsbedarf, weshalb auch ein Rechtsstreit mit der EU hierzu nicht gescheut werden darf.
Mit freundlichen Grüßen
*Markus Walbrunn*