Frage an Markus Söder von Wolfgang L. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Söder,
auf Grund meiner Ausbildung bin ich nicht Technik feindlich eingestellt. Als Wirtschaftsingenieur stand ich immer hinter dem Bau von Atomkraftwerken. Diese Haltung weiter aufrecht zu erhalten, fällt mir aber immer schwerer. Nach nun etlichen Jahrzehnten ist es der politischen Kaste noch nicht gelungen, den Atommüll sicher endzulagern. Vielmehr wird er begleitet von Unfähigkeit. Siehe Asse etc. Dieses Trauerspiel wird nun von der CDU/CSU in Verbindung mit der FDP nicht beendet, sondern noch verstärkt.
Durch die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke wird natürlich der Atommüll nicht weniger. Vielmehr wird auf Zwischenlager gesetzt, die sich zum großen Teil auf dem Gelände der Atomkraftwerke befinden, die nicht gegen Anschläge zu schützen sind. Ein Airbus 380 ist dazu wohl nicht notwendig.
Dazu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wann ist mit sicheren Endlagerstätten zu rechnen? Vielleicht in 100 Jahren?
2. Warum wehren sich das Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg gegen die Erschließung von Endlagerstätten auf ihrem Territorium? Immerhin wird in diesen Ländern der meiste Atommüll produziert. 53 % aller in Betrieb befindliche AKW`s befinden sich dort. In Bayern 5, in BW 4 von 17.
3. Warum nur im Norden?
Siehe hierzu Karte Endlagerstätten auf Spiegel.de
http://www.spiegel.de/thema/atommuellendlager/
4. Welche Sicherheitsmaßnahmen gelten für Zwischenlager? Die von Asse?
5. Warum wurde im Vertrag mit den Energieunternehmen ein "sogenannter Geheimpassus" eingeführt, der nur auf Druck der Opposition veröffentlicht wurde? Stärkt dies das Vertrauen in die Politik?
6. Sind Sie der Meinung, dass seit Jahrzehnten politisch verantwortlich gehandelt wird, im Sinne "Schaden vom Deutschen Volk" abzuwenden? Damit meine ich nicht die Energiesicherheit, sonder die neuen verminderten Sicherheitsanforderungen an bestehende Atomkraftwerke und die nun seit Jahrzehnte andauernde Unfähigkeit Atommüll sicher zu verwahren..
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Lorenz
Sehr geehrter Herr Lorenz,
am 05.09.2010 hat die Bundesregierung eine Laufzeitverlängerung von acht Jahren für die älteren Kernkraftwerke und von 14 Jahren für die neueren Kernkraftwerke beschlossen. Bereits im März 2010 hat das BMU das Moratorium Gorleben aufgehoben. Die erforderlichen bergrechtlichen Genehmigungen für die weitere Erkundigung des Salzstockes Gorleben liegen bereits vor. Mit dem Erkundungsbetrieb soll noch im Oktober 2010 begonnen werden.
Um die bayerische Stromversorgung sicher, preiswert und klimaverträglich zu gewährleisten, ist Kernenergie als Brückentechnologie unverzichtbar. Sie wird solange benötigt, bis sie von erneuerbaren Energien zuverlässig ersetzt werden kann. Derzeit liegt der Anteil der Kernenergie an der bayerischen Stromerzeugung bei ca. 60 % und der Anteil der erneuerbaren Energien bei rund 25 %.
Zu Ihren Fragen im Einzelnen:
1. Mit der Schachtanlage Konrad gibt es bereits heute ein genehmigtes Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Laut Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) soll das Endlager ab 2015 für den Einlagerungsbetrieb bereit sein. Damit können 90 % des radioaktiven Abfallvolumens endgelagert werden.
Für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle wird der Salzstock Gorleben seit 1979 erkundet. In 2000 hat die damalige rot-grüne Bundesregierung die Erkundung von Gorleben aus sachwidrigen Gründen unterbrochen, um das Argument eines fehlenden Endlagers nicht zu verlieren. Dadurch sind 10 Jahre verlorengegangen. Die Bundesregierung wird die ergebnisoffene Erkundung des Salzstocks noch im Oktober 2010 wieder aufnehmen. Für die Realisierung des Endlagerprojektes Gorleben für hochradioaktive Abfälle sind ab Beginn der Fortführung der Erkundung noch mindestens 15 Jahre notwendig.
2. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat in einer fachlichen Bewertung dargelegt, dass Standorte in Bayern für ein mögliches Endlager ausscheiden, da in Bayern die Gesteinsformationen nicht den Mindestanforderungen an ein Endlager entsprechen. Die Details finden sich unter http://www.lfu.bayern.de/geologie/index.htm .
3. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als geowissenschaftliches Kompetenzzentrum hat in einer Studie zur Endlagerung radioaktiver Abfälle in Deutschland festgestellt, dass „unter natürlichen Lagerungsbedingungen Steinsalz praktisch undurchlässig gegenüber Gasen und Flüssigkeiten ist und eine hohe Wärmeleitfähigkeit sowie viskoplastische Eigenschaften besitzt, die zum Verschluss von Hohlräumen im Gebirge führen. Aufgrund dieser günstigen Eigenschaften ist Steinsalz insbesondere als Wirtsgestein für wärmeentwickelnde hochaktive Abfälle (HAW) sehr gut geeignet.“ In Deutschland kommen Salzstöcke nur in der Norddeutschen Tiefebene vor.
Selbst die rot-grüne Bundesregierung hat in der Ausstiegsvereinbarung von 2000 die „bisherigen Erkenntnisse über ein dichtes Gebirge und damit die Barrierefunktion des Salzes [...] positiv bestätigt. Somit stehen die bisher gewonnenen geologischen Befunde einer Eignungshöffigkeit des Salzstockes Gorleben [...] nicht entgegen.“
4. Die Zwischenlager an den Kernkraftwerksstandorten hat die damalige rot-grüne Bundesregierung vorgegeben; sie wurden vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt. Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) hat im April 2001 „Sicherheitstechnische Leitlinien für die trockene Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente in Behältern“ erarbeitet. Diese Leitlinien wurden vom Bundesamt für Strahlenschutz bei der Genehmigung der Zwischenlager herangezogen.
5. Bei dem Entwurf des Förderfondsvertrags mit den Energieversorgungsunternehmen handelt es sich nicht um einen „Geheimvertrag“. Der Vertragstext ist im Internet-Angebot des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.
6. Die Anforderungen an die Sicherheit der Kernkraftwerke werden nicht vermindert; vielmehr sollen in das Atomgesetz erweiterte Betreiberpflichten aufgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Söder MdL