Frage von Jay S. • 04.09.2013
Antwort von Markus Rinderspacher SPD • 04.09.2013
(...) Es wird die Verpflichtung in der Verfassung verankert, dass die Staatsregierung den Landtag über Angelegenheiten der Europäischen Union zu unterrichten hat. Durch die Verfassungsänderung erhält der Bayerische Landtag mehr Informationsrechte und Mitbestimmungsrechte bei der Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union. Als bayerischer Parlamentarier kann ich das nur sehr begrüßen. (...)