Wie stehen Sie zum Thema Lobbyismus im Parlament? Welche Regeln sollen gelten, bzw. beschlossen werden? Wie soll man mit bestechlichen Abgeordneten umgehen? (Maskendeals, Aserbaidschan und Amthor)
Sehr geehrter Herr S.,
da ein Abgeordneter bereits Geld vom Steuerzahler für seine Tätigkeit erhält, ist es m.E. unredlich, sich mit Lobbyismus „noch etwas hinzuzuverdienen.“ Die Kontakte für Lobbyismus haben die Abgeordneten schließlich auch erst durch ihre Abgeordnetentätigkeit erhalten. Daher sollte bezahlter Lobbyismus grundsätzlich verboten werden. Unbezahlter Lobbyismus, wie z.B. sich als Abgeordneter für seinen Wahlkreis einzusetzen etc., ist natürlich in Ordnung. Auch halte ich ein Lobbyregister für sinnvoll, um den Einfluss von Lobbyisten auf die Politik transparent darzustellen. Bestechliche Abgeordnete sind ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Allerdings vermischen Sie bei Ihren Beispielen in der Klammer sehr unterschiedliche Sachverhalte. Soweit mir bekannt, gibt es den Vorwurf der Bestechlichkeit nur bei der sog. Aserbaidschan-Affäre. Bei den Maskendeals und der früheren Lobbyismustätigkeit von Herrn Amthor geht es nicht um Bestechlichkeit im rechtlichen Sinne, sondern um unredliche und unmoralische Nebentätigkeiten. Die Abgeordneten, welche bei Maskendeals mitgewirkt haben, sind umgehend aus der Fraktion und der Partei geschmissen worden. Bei Philipp Amthor ist es aufgrund der Rückgabe der Optionen, der geringeren Schwere der Verfehlung und vermutlich auch aufgrund des Alters bei einer Art politischen Verwarnung geblieben, so dass er nochmal eine zweite Chance erhalten hat. Mir ist bewusst, dass viele ihm diese zweite Chance nicht gönnen, m.E. sollte man einem jungen Menschen, der einmal einen Fehler gemacht hat, seinen Fehler aufrichtig eingesehen hat und die materiellen Vorteile zurückgegeben hat, diese zweite Chance jedoch zugestehen.
Freundliche Grüße
Markus Niggemann