Frage von Jens-Torsten B. • 23.08.2017
Frage an Markus Mohr von Jens-Torsten B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Im Zuge der angespannten Beziehungen zwischen der türkischen Regierung und der Bundesregierung forderten etliche Bundespolitiker eine Überprüfung, ob Doppel- und Mehrfachstaatler in der BRD weiterhin das aktive und passive Wahlrecht ausüben dürfen. Meine Frage: Wie ist Ihre Position dazu? Sollte so eine Überprüfung stattfinden? Wenn ja, sollte sie nur die türkischen Mitbürger in der BRD umfassen oder auch beispielsweise Träger israelischer und US-Pässe neben dem der BRD einschließen? Oder sind Sie der Ansicht, daß Doppel- und Mehrfachstaatler in der BRD weiterhin wie bisher das aktive und passive Wahlrecht zugestanden bekommen?
Antwort ausstehend von Markus Mohr AfD