Portrait von Markus Koob
Markus Koob
CDU
78 %
/ 9 Fragen beantwortet
Frage von Bernd B. •

Wie stehen Sie zur Entkriminalisieung von Cannabis und Legalisierung? Was wollen Sie gegen Kinderarmut und Chancenungleicheit unternehmen? Sollten nicht alle in eine GRV einzahlen?

Portrait von Markus Koob
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Buhmann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht hier bei Abgeordnetenwatch, die ich im Folgenden sehr gern beantworte.

Mir und meiner Bundestagsfraktion geht es beim Thema Cannabis zuvorderst um den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Deshalb lehnen wir auch weiterhin eine Legalisierung der Verwendung, Herstellung, Export/Import von Drogen inklusive Cannabis als Genussmittel sowie das Absehen von Strafverfolgung bei geringen Mengen ab. Die Gesundheitsgefahren des Gebrauchs von Cannabis sind medizinisch erwiesen, dies gilt auch, aber eben nicht ausschließlich bei Cannabismissbrauch bei Jugendlichen und Heranwachsenden. So zeigt die Forschung, dass ein regelmäßiger und häufiger Cannabiskonsum die Hirnleistung und das Gedächtnis verschlechtern kann. Abhängig vom Konsumverhalten zeigen sich zum Teil erhebliche Beeinträchtigungen bei Lern- und Erinnerungsleistung, sowie anderen kognitiven Fähigkeiten wie Aufmerksamkeit und Denkleistung. Cannabis ist ein Risikofaktor für schwere psychische Erkrankungen, vor allem Psychosen. Unter Cannabis treten häufiger zum ersten Mal manisch-depressive Symptome auf, wie sie bei bipolaren Störungen beobachtet werden. Das Risiko hierfür ist dreimal so hoch wie bei Nichtkonsumenten. Cannabis erhöht das Risiko für Angststörungen und Depressionen. Ein chronischer Cannabiskonsum erhöht das Risiko für Atemwegserkrankungen.

Aufgrund der gesundheitlichen Folgen, die vom Drogenkonsum und dauerhaften Cannabiskonsum ausgehen, setzen wir auf die präventive Wirkung der Strafandrohung. Damit werden die Verfügbarkeit und Verbreitung von Drogen, inklusive Cannabis eingeschränkt. So verfolgen wir mit unserer Drogenpolitik einen ausgewogenen Ansatz zur Prävention, Beratung und Behandlung sowie der Bekämpfung von Drogenkriminalität. Auch die WHO hat im Februar 2019 klargestellt, dass Cannabis weiterhin unter das UN-Suchtübereinkommen von 1961 fällt und sich dessen Verwendung ausschließlich auf medizinische und wissenschaftliche Zwecke beschränken solle.

Mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften, das am 10. März 2017 in Kraft trat, wurde von meiner Fraktion und mir die betäubungsmittelrechtliche Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit von weiteren Cannabisarzneimitteln (getrocknete Blüten und Extrakte in standardisierter Qualität) zum Einsatz in der medizinischen Versorgung geschaffen. Damit wurde insbesondere die Versorgung von schwerwiegend chronisch erkrankten Patienten bei entsprechender Indikationsstellung und fehlenden Therapiealternativen verbessert und gleichzeitig ein nicht zielführender Eigenanbau von Cannabis zur Selbsttherapie vermieden. So ist mit dem Gesetz Cannabis nicht als Genussmittel legalisiert, sondern ausschließlich zur therapeutischen Behandlung unter medizinischer Aufsicht legitimiert worden.

Die bestehenden Verbote dienen dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und des Einzelnen. Daher plädiere auch ich dafür, am geltenden Verbot festzuhalten: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein (§ 29 Absatz I Satz 2 Nr.3 BtMG). Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung allerdings absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt (Stichwort Eigenbedarf), § 31a BtMG. Es handelt sich hierbei um eine Ermessensentscheidung und keine generelle Straffreiheit. Die Bundesländer gehen uneinheitlich mit Obergrenzen des Eigenbedarfs um (z.B. in Bayern und anderen Bundesländern Verfahrenseinstellung bis 6 Gramm möglich, in Berlin bis 15 Gramm).

Die weitreichende Legalisierung von Cannabis würde dem solidarischen Gesundheitssystem hohe Kosten verursachen und den Jugendschutz auf diesem Gebiet massiv erschweren. Gerade die Tatsache, dass der THC-Anteil im Cannabis seit Jahrzehnten stetig zunimmt und mittlerweile mit einem Anteil von über 13 Prozent ein Vielfaches des „Woodstock-Cannabis“ von 1969 (THC<1%) erreicht hat, lässt eine Legalisierung in meinen Augen in weite Ferne rücken. Denn Cannabis wird jedes Jahr gefährlicher und keinesfalls harmloser.

Bezüglich der einen gesetzlichen Rentenversicherung für alle bin ich skeptisch. Denn eine solche Versicherung aller Erwerbstätigen in der gesetzlichen Rentenversicherung würde die finanziellen Herausforderungen durch die demografische Entwicklung nur in die Zukunft verschieben und eben nicht lösen. Denn alle Menschen, die in die Rentenversicherung einzahlen, erwerben nun einmal auch Ansprüche, die später als Rente ausbezahlt werden müssen. Daher wäre dieser Vorschlag mittelfristig ein Nullsummenspiel. Und wenn es keine Verbesserung brächte, muss man an der bestehenden Regelung auch nicht rütteln, weil der Verwaltungsaufwand den Nutzen überstiege. Als CDU/CSU wollen wir keine symbolische Gleichmacherei, die für die Bürgerinnen und Bürger keine Verbesserungen bringt, sondern eine zukunftssichere und generationengerechte gesetzliche Rentenversicherung, von der die Menschen profitieren. Wer ein Leben lang gearbeitet oder Kinder erzogen hat, muss mehr haben als jemand, der nicht gearbeitet hat, und er sollte nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein. In den letzten drei Jahren sind die Renten jährlich um über 3 Prozent gestiegen. Zudem haben wir mit der Grundrente dafür gesorgt, dass kleine Renten nach langer Erwerbstätigkeit bedarfsgerecht aufgestockt werden. Zudem wollen wir erreichen, dass Bezieher staatlicher Transferleistungen im Rentenalter grundsätzlich in ihrem Wohneigentum bleiben und eine angemessene Notlagenreserve als Anerkennung der Lebensleistung behalten können. Dafür sollen die gesetzlichen Regelungen zur Vermögensverwertung und zum Schonvermögen in der Grundsicherung im Alter angepasst werden.

Die Armutsgefährdung von Kindern ist seit vielen Jahren stabil, aber natürlich zu hoch. Kinderarmut ist aber definitorisch zunächst einmal vor allem die Einkommensarmut der Eltern, die entweder staatliche Leistungen beziehen oder weniger als 60 Prozent des gesellschaftlichen Medianeinkommens erhalten. Da das Medianeinkommen in den vergangenen Jahren aber stark gestiegen ist, hätte mathematisch gesehen die relative Kinderarmut in Deutschland eher zunehmen müssen. Das ist aber nicht geschehen. Das heißt, dass die Einkommenssituation der Kinder sich absolut sogar verbessert hat. Nichtsdestotrotz bleiben für die Politik Aufgaben zu erledigen. Da Kinder immer im Zusammenhang mit ihren Eltern zu sehen sind, ist eine Stärkung der Eltern und Familien das richtige Rezept gegen Kinderarmut. Wir haben das Kindergeld erhöht und den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende gesteigert. Diesen Weg wollen wir weitergehen. So soll der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende auf 5.000 Euro steigen und wir wollen kleine und mittlere Einkommen gezielt entlasten. Wichtig ist auch, dass wir mit Blick auf die Entlastung von Familien am Ehegattensplitting festhalten. Umgekehrt ist von Bedeutung, dass die Beschäftigung von Jugendlichen und Auszubildenden die Familie nicht schlechter stellen darf. Deshalb werden wir die Hinzuverdienstregeln für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr und während der Ausbildung zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss in Bedarfsgemeinschaften im Rahmen des Jugendschutzes deutlich ausweiten.

Chancengleichheit in Deutschland ist mir und meiner Fraktion sehr wichtig. Chancengleichheit zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern von Stadt und Land, zwischen Schülerinnen und Schülern, unabhängig von sozialer Herkunft oder Geschlecht sind wichtige Staatsziele. Auch deshalb  haben CDU und CSU im Koalitionsvertrag darauf gedrungen, die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ einzusetzen. Auftrag der Kommission war es, mit Blick auf den Zusammenhalt in Deutschland und faire Teilhabechancen für eine gerechte Verteilung von Ressourcen und Möglichkeiten für alle hier lebenden Menschen unabhängig von ihrem Wohnort zu sorgen und hierbei alle Aspekte der Daseinsvorsorge genauso wie gezielte Strukturverstärkungen in den Ländern und Kommunen einzubeziehen. Mit der Veröffentlichung der Schlussfolgerungen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, der Berichte der Facharbeitsgruppen und des eigens im Rahmen der Arbeit erstellten Deutschlandatlasses hat die Bundesregierung bereits im Juli 2019 zwölf Maßnahmen zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission beschlossen. Aber die Herstellung von Chancengleichheit bleibt ein immerwährender Prozess, dem wir uns als CDU/CSU-Fraktion auch in der Zukunft mit all unserer Kraft weiter widmen werden. Jeder in Deutschland soll zumindest die gleichwertige Chance darauf haben, die bestmögliche Leistung erbringen zu können. Dafür setze ich mich auch weiterhin ein!

Ich hoffe, dass ich Ihnen Ihre Fragen beantworten konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Koob

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Markus Koob
Markus Koob
CDU