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Markus Koob
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Frage von Axel J. •

Frage an Markus Koob von Axel J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Koob,

sie schrieben in ihrer letzten Antwort
Zitat:
"Es ist unbestritten, dass das aktive Rauchen und Dampfen sehr wahrscheinlich zu schweren und schwersten Krankheiten führen kann, die im Vergleich zu Nichtrauchern/-dampfern dann in einem höheren Prozentsatz zum Tode oder einem früheren Tod führen"

und
Zitat:
Deutsches Krebsforschungszentrum
"Da es für ein Gemisch verschiedener Kanzerogene, wie es im Aerosol auch von nikotinfreien E-Zigaretten vorliegt, keinen Schwellenwert gibt, unterhalb dessen dieses unbedenklich wäre, ist auch die geringe Menge an Kanzerogenen im Aerosol elektronischer Zigaretten und elektronischer Shishas als bedenklich zu bewerten."

Eine Null-Toleranzgrenze ist nicht haltbar, da selbst die gesündeste Bergluft Schadstoffe beinhaltet. Das ist polemisch, und hat keinen realen Bezug zur Realität. Unbedenklichkeit ist auch ein Kunstbegriff, da es Unbedenklichkeit nicht gibt, dafür gibt es definierbare Grenzwerte zu Schadstoffmengen.

Es gibt Arbeitsschutzbedingungen, welche Grenzwerte für giftige und krebserregende Stoffe festlegen.
Wenn ich mir die Messwerte einer E-Zigarette unter vorgesehenen Betriebs-Bedingungen anschaue: Beispielsweise komme ich bei Nutzung einer E-Zigarette (600 Züge) nicht auf die Mengen an Formaldehyd, welche die Grenzwertbelastung zum Arbeitsschutz erreichen. Ähnlich verhält es sich bei anderen Schadstoffen. Und tausende andere, giftige Stoffe der Zigarette, werden gar nicht in Bezug genommen, weil sie im Dampf nicht in relevanter Größe vorliegen.

Meine Frage:
Haben sie sich genauer über "Schadstoffmengen in der E-Zigarette" informiert, da normale Arbeitsplatz-Schutzbestimmungen ein höheres Gesundheits-Risiko zulassen darf als der Konsum von E-Zigaretten das beinhalten kann ?

Eine kleine Auswahl an Studien, es gibt ca 350 Studien zum Thema E-Zigarette
Quelle: http://blog.rursus.de/2015/07/liste-der-studien-zum-thema-e-zigarette-stand-juli-2015/

Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
A. Johannes

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Sehr geehrter Herr Johannes,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Auch wenn Sie meine anderen Antworten zu diesem Thema aufmerksam gelesen haben, möchte ich erneut einen zentralen Punkt herausstellen. Ich als Vertreter meiner Fraktion im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bin für die Novellierung des Jugendschutzgesetzes, also für den Schutz von unter 18 Jährigen vor den Gefahren des Rauchens und Dampfens, zuständig.

In dem Jugendschutzgesetz enthalten ist ein Angebots- und Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an unter 18 Jährige.

Erwachsende Raucherinnen und Raucher dürfen Rauchen, erwachsene Dampferinnen und Dampfer dürfen Dampfen. Ich habe damit kein Problem. Jeder darf seiner Gesundheit das antun, was er will, solange er keinen Dritten schädigt. Da es allerdings keine einzige Langzeitstudie zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Dampfens gibt, bin ich nicht überzeugt davon, es Dampferinnen und Dampfer im Beisein von Kindern und Jugendlichen oder anderen Dritten zu gestatten in Nichtraucherschutzbereichen zu dampfen.

Meiner Auffassung haben sich bereits zahlreiche Unternehmen angeschlossen, die eigene Regeln bezüglich des Dampfens in ihrem Hausrecht aufgestellt haben. Fluggesellschaften gehören genauso dazu, wie die Deutsche Bahn oder die BBC.

Aber um Ihre Frage zu beantworten: Ja, ich habe mich über die Schadstoffmengen in der E-Zigarette informiert. Und daher weiß ich auch, dass die Schadstoffmenge durchaus stark variieren kann, je nachdem mit wie viel Volt sie betrieben wird und wie stark der Liquidbehälter gefüllt ist. Da man es den E-Zigaretten nicht ansieht und es keine Reglementierung gibt, wie viel Volt maximal zugelassen sind, können erhebliche Mengen an Schadstoffen freigesetzt werden, wenngleich es nicht die Regel sein muss.

Da es nicht praktikabel erscheint alle E-Zigaretten auf ihre angelegte Spannung zu kontrollieren, um Kinder und Jugendliche zu schützen, müssen meiner Ansicht nach andere Wege gefunden werden, um den Gesundheitsschutz Dritter zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Koob, MdB

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