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Markus Koob
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Frage von Norbert S. •

Frage an Markus Koob von Norbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag, Herr Koob!

Wie ich erfahren habe, liegt die Verantwortung dafür, dass es von der öffentlichen Anhörung im Ausschuss am 11.1.2016 [ http://www.bundestag.de/blob/399498/c19e1cb5a11a002b01084af9397a3601/a13-50-to-data.pdf ] keine Videoübertragung und -aufzeichnung gibt, bei den Fraktionen.

Wie Sie als Berichterstatter Ihrer Fraktion inzwischen bemerkt haben dürften, gibt es viele betroffene Bürger, die alles was das Thema der sogenannten "E-Zigarette" betrifft in allen verfügbaren Details verfolgen möchten. Wenn es mir zeitlich und finanziell möglich wäre, würde ich solche Anhörungen auch gerne vor Ort verfolgen. Jetzt gibt es nicht mal eine Aufzeichnung. Das läuft in der EU deutlich bürgernäher: Hier werden alle öffentlichen Sitzungen auch ausgestrahlt und aufgezeichnet.

Warum haben Sie nicht auf das offensichtliche Bürgerinteresse reagiert und wenigstens eine Aufzeichnung gewünscht?

Geschah das auf Wunsch eines der "Experten"?

Werden Sie bei anderen öffentlichen Sitzungen zu diesem Thema unsere Interesse wahren und eine Aufzeichnung beantragen?

Mit freundlichem Gruß,
Norbert "Zillatron" Schmidt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmidt,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Sie haben Recht, dass die Fraktionen in der sogenannten Obleute-Runde darüber entscheiden, ob eine Öffentliche Anhörung aufgezeichnet wird oder nicht. Bei der Öffentlichen Anhörung zum Jugendschutzgesetz, auf die Sie sich beziehen, hat es in der Tat keine Videoaufzeichnung gegeben. Welche Fraktion keine Videoaufzeichnung wollte oder welche anderen Gründe es für die nicht erfolgte Videoaufzeichnung gegeben hat, entzieht sich meiner Kenntnis, da ich kein Obmann meiner Fraktion bin.

Dennoch kann ich Ihren Kritikpunkt nur bedingt nachvollziehen. Ich kann nachvollziehen, dass sich Bürgerinnen und Bürger über die Politik informieren wollen. Das unterstütze ich ausdrücklich. Es sind zu der Öffentlichen Anhörung alle Informationen auf der Internetseite des Deutschen Bundestages zu finden. Sowohl die Zeitpläne als auch die Sachverständigen mit ihren jeweiligen Stellungnahmen sind dort transparent zu finden. Darüber hinaus gibt es ein exaktes Wortprotokoll zu der Öffentlichen Anhörung. Dies ermöglicht es jedem Interessierten die ausgetauschten Argumente und Fragen eins zu eins nachzulesen.

Durch eine fehlende Video-Aufzeichnung gehen keinerlei Informationen verloren. Das Bürgerinteresse ist auch durch die Protokollierung der Sitzung zu einhundert Prozent gewahrt. Ich kann keinen inhaltlich begründeten Mehrwert einer Video-Aufzeichnung erkennen, wenn auch ein Protokoll die gesprochenen Worte detailgetreu wiedergibt.

Ich freue mich, wenn Sie auch weiterhin der inhaltlichen Arbeit des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend folgen.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Koob, MdB

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