Frage an Markus Gorges von Jürgen N. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Gorges,
die Bundesregierung hat zum 1.5.2005 das KFZ-Steuergesetz geändert um schwere Geländewagen nicht mehr nach Gewicht, sondern nach Hubraum zu besteuern. Leider trifft dieses Gesetz auch für Wohnmobile über 2,8 t zu, CDU-regierte Länder, wie Bayern, Baden W. und Hessen haben
versucht davon Gebrauch zu machen und zum Teil Steuerbescheide verschickt. Durch Proteste der Eigner, siehe Promobil.de, wurde das ganze erst eimal auf Eis gelegt.
Für mich persönlich, ich habe vor 9 Jahren ein neues Wohnmobil, nur unter der Berücksichtigung der Gewichtsbesteuerung, gekauft. Nun soll ich eine ca. 300% ige Steuererhöhung in Kauf nehmen, obwohl ich erst insgesamt 42 TKM gefahren bin. Ein Verkauf ist dann nur mit einem zusätzlichen Wertverlust möglich oder aber es ist unverkäuflich.
Unverständlich ist mir auch:
Das Wohnmobil ist nun ein PKW obwohl es nur für Urlaubzwecke zum Urlaubsort gefahren wird und dann als Unterkunft benutzt wird.
Ein Wohnanhänger wird genau für den gleichen Zweck benutzt, wird aber weiterhin wie ein Lastenanhänger nach Gewicht besteuert.
Wie stehen Sie dazu ?