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Markus Frank
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Frage von Alain O. •

Frage an Markus Frank von Alain O. bezüglich Gesundheit

Hallo Herr Frank,

könnten Sie mir die geplante Umstellung der Krankenversicherung etwas genauer erläutern.
Folgendes habe ich verstanden:
Jeder versicherungspflichtiger Arbeitnehmer soll künftig einen Pauschalbetrag zahlen, genauso der Arbeitgeber, wobei dessen Betrag eingefroren wird, also nicht steigt. Geringverdiener erhalten einen sozialen Ausgleich. Versicherungsleistungen für Kinder werden über Steuermittel finanziert.
Auf wundersame Weise soll aber die Belastung der einzelnen nicht höher sein als bisher, was ich nicht so ganz glauben kann.
Außerdem befürchte ich beim Sozialausgleich ein ähnliches bürokratisches Monstrum wie bei der Riester-Rente.
Reicht es tatsächlich, die Kosten für Kinder aus Steuermitteln zu finanzieren, damit die CDU die Kosten in den Griff bekommt? Und wenn der Arbeitgeberanteil eingefroren wird, werden dann die Arbeitnehmer bei steigenden Krankheitskosten nicht stärker als bisher belastet? Werden die Krankheitskosten dann auch für Erwachsene aus Steuermitteln finanziert, oder die Leistungen solange gekürzt, bis es wieder "passt"?
Wie sehen eigentlich die Auswirkungen für Privatversicherte aus? Bisher wurden die Beiträge für die PKV zur Hälfte vom Arbeitgeber (bis zu einer Höchstgrenze) übernommen. Wenn der Arbeitgeberanteil für die GKV künftig konstant bleibt, wird sich das auch für die Beteiligung an den Beiträgen der PKV auswirken, wobei PKV-Versicherte für die Versicherung ihrer Kinder zahlen müssen, während die Versicherung für Kinder innerhalb der GKV aus Steuermitteln bezahlt werden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Oberdörfer,

weil Sie so detailliert und interessiert gefragt haben, erlauben Sie mir bitte eine ausführliche Antwort. Die CDU hat zur Reform der Krankenversicherung das Modell der solidarischen Gesundheitsprämie entwickelt.

Das Modell sieht nur deshalb auf den ersten Blick kompliziert aus, weil es eine Umstellung des gewohnten Systems ist. Dabei funktioniert es klar und einfach: Nach heutigem Stand berechnet zahlt jeder Versicherte durchschnittlich 109 Euro als persönliche Gesundheitsprämie an seine Krankenkasse, höchstens aber 7 Prozent seines Bruttoeinkommens. Ein Versicherter mit einem Einkommen von 1.000 Euro monatlich muss also nur 70 Euro zahlen. Die Differenz zur vollen persönlichen Prämie von 109 Euro, also 39 Euro, wird in einem automatisierten Verfahren über das Finanzamt zugezahlt. Der Versicherte muss dafür nichts zusätzlich tun. Auch Ehepaare zahlen höchstens 7 Prozent des Haushaltseinkommens. Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Auch die Arbeitgeber beteiligen sich an den Gesundheitskosten: Sie zahlen einen dauerhaft festen Satz von 6,5 % des beitragspflichtigen Brutto-Einkommens. Von diesem Geld fließen 60 Euro pro Versichertem an die Kassen, die Arbeitgeberprämie. Der Rest des Geldes wird u.a. für den sozialen Ausgleich für Geringverdiener verwandt - also für die Versicherten, die weniger als 109 Euro selbst zahlen. Die persönliche Gesundheitsprämie und die Arbeitgeberprämie bilden zusammen die Gesamt- Gesundheitsprämie.

Vielleicht erscheint Ihnen das Modell sehr bürokratisch. Im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung ist die Umsetzung des Modells allerdings kein Problem. Die Zahlung der Arbeitgeberprämien und der Zuschüsse für Geringverdiener lässt sich automatisiert und datenschutzrechtlich einwandfrei abwickeln. Das Prämienmodell beseitigt sogar Bürokratie. Heute fließen ca. 16 Milliarden Euro in den so genannten Risikostrukturausgleich. Damit werden einerseits die Ausgaben-Unterschiede der Kassen ausgeglichen, die durch die unterschiedliche Altersstruktur und Krankheitsverteilung ihrer jeweiligen Mitglieder entstehen. Andererseits werden auch die massiven Einnahme-Unterschiede der Kassen ausgeglichen, die durch die unterschiedliche Einkommensstruktur ihrer jeweiligen Mitglieder entstehen. Im Prämienmodell erhalten die Kassen pro Versichertem im Durchschnitt einen einheitlichen Betrag. Der bürokratisch aufwändige Ausgleich für die unterschiedlichen Einnahmen der Kassen entfällt damit.

Und wird die Gesundheitsprämie wirklich ausreichen, um die medizinische Versorgung zu gewährleisten? Die Menschen werden schließlich immer älter, die Gesundheitskosten steigen ständig. Tatsächlich werden die Gesundheitskosten künftig steigen, vor allem dank des medizinischen Fortschritts und der demographischen Entwicklung. Eine immer höhere Lebenserwartung und immer modernere Heilmethoden sind ein Segen für alle, aber sie haben ihren Preis. Im heutigen System würde dieser Kostenanstieg wie bisher zu stark steigenden Lohnnebenkosten führen - und damit zur Vernichtung von Jobs. Weniger Jobs bedeuten weniger Einnahmen der Kassen und noch höhere Beiträge der einzelnen Versicherten. Im Prämienmodell können dagegen neue Jobs geschaffen werden, und die Einnahmen der Kassen werden unabhängig von der Konjunktur. Außerdem schafft das Unionsmodell mehr Wettbewerb und hält so die Ausgaben in Grenzen.

Die Wirtschaft wird in zweifacher Weise durch das neue Gesundheitsmodell entlastet: Erstens bleibt der Beitrag, den die Arbeitgeber leisten, dauerhaft bei 6,5 Prozent und liegt damit unter dem heutigen Durchschnitt. So kann die Wirtschaft auch verlässlich mit konstanten Kosten kalkulieren. Zweitens ist es ausgeschlossen, dass steigende Gesundheitskosten auf die Lohnnebenkosten durchschlagen und die Arbeitplätze in Deutschland weiter verteuern. So bleiben deutsche Waren und Dienstleistungen künftig wettbewerbsfähig. Und das bringt Jobs und Wachstum.

Im Prämienmodell wird auch der Wettbewerb gestärkt. Denn ein Versicherter mit 1.000 Euro Monatseinkommen ist für die Versicherungen ein gleich guter Kunde wie ein Versicherter mit 3.500 Euro oder mehr Monatseinkommen. Wichtig ist auch, dass sparsam wirtschaftende Kassen ihren Versicherten eine persönliche Gesundheitsprämie von weniger als 109 Euro anbieten können. Wer zu einer günstigen Kasse wechselt, kann also bares Geld sparen. Das wird mehr Wettbewerb der Versicherungen um alle Versicherten entfachen. Dank des stärkeren Wettbewerbs werden die Angebote umfangreicher und gehen stärker auf Wünsche der Versicherten ein. Die Privatversicherungen bleiben wie heute erhalten, auch dies ist ein Beitrag zu mehr Wettbewerb. Zusätzlich will die Union auch auf Seite der Anbieter von Gesundheitsleistungen den Wettbewerb stärken - also unter Ärzten, Krankenhäusern, Arzneimittelherstellern oder Apotheken. Auch das kommt den Versicherten und Patienten zugute.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, daß ein Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen weniger zahlen muß als ein Spitzenverdiener Wer weniger als 1.557 Euro (nach heutigem Stand berechnet) verdient, der muss nur 7 Prozent seines Einkommens (also nur so viel wie heute) bezahlen. Was von diesem Betrag noch zur vollen persönlichen Gesundheitsprämie von 109 Euro fehlt, fließt als Zuschuss automatisch an die Krankenkasse. Geringverdiener zahlen also weniger als höhere Einkommen. Hinzu kommt: Ein Ziel des Modells ist es, die Gesundheitskosten der Kinder aus Steuermitteln zu bezahlen statt wie heute nur die Beitragszahler damit zu belasten. Das bedeutet: Je höher das Einkommen und damit die Steuern, desto höher der Beitrag des einzelnen zu den Gesundheitskosten. Das ist gerecht.

Die Grundlage der genannten Belastungsgrenze von 7 Prozent ist das Haushaltseinkommen. Eingeschlossen sind auch weitere Einkünfte neben dem Arbeitseinkommen. Zur Berechnung des Solidarausgleichs werden daher alle Einkunftsarten berücksichtigt. Denn den Solidarausgleich soll nur bekommen, wer ihn wirklich braucht.

Vor allem Normalverdiener werden dabei entlastet. Ein Arbeitnehmer mit 2.000 Euro brutto zahlt heute durchschnittlich 140 Euro für die Krankenversicherung. Mit dem Prämienmodell zahlt er nur noch 109 Euro - er spart also 31 Euro im Monat. Hinzu kommt: Mehrarbeit lohnt sich wieder, da der Arbeitnehmer nicht mehr für jede Überstunde Beiträge zur Krankenkasse zahlen muss. Geringverdiener werden nicht schlechter gestellt als heute. Denn niemand zahlt mehr als 7 Prozent seines Einkommens. Wer also 1.000 Euro monatlich verdient, zahlt 70 Euro an seine Krankenversicherung, soviel wie durchschnittlich heute schon.

Können Versicherte die persönliche Gesundheitsprämie von 109 Euro nicht bezahlen, springt der Solidarausgleich ein. Der Betrag wird automatisch an die Krankenkasse entrichtet; er speist sich aus einem Sondervermögen, in das die Arbeitgeber einzahlen. Können beispielsweise nur 70 Euro Prämie selbst bezahlt werden, fließt der Differenzbetrag von 39 Euro automatisch an die Kasse.

Rentner müssen höchstens 7 Prozent ihres gesamten Einkommens für die Gesundheit bezahlen. Wer 700 Euro Rente bekommt und keine Nebeneinkünfte hat, zahlt 49 Euro selbst. Der Differenzbetrag zur vollen persönlichen Gesundheitsprämie, also 60 Euro, wird automatisch an die Krankenkasse entrichtet. Ein Rentner mit zum Beispiel 1.700 Euro Einkommen spart sogar - genau wie viele Arbeitnehmer.

Nicht-erwerbstätige Ehepartner müssen ebenfalls die persönliche Prämie von je 109 Euro zahlen. Aber zugleich gilt, dass kein Haushalt mehr als 7 Prozent des Einkommens entrichten muss. Das heißt in der Praxis: Ist das Einkommens eines Haushalts mit einem Verdiener und einem nicht verdienenden Partner auf heutiger Basis berechnet höher als 3.114 Euro, dann werden 218 Euro bezahlt (2 x 109 Euro Prämie). Zum Vergleich: Im heutigen System werden auf das gleiche Gehalt 224 Euro Krankenversicherungsbeiträge bezahlt. Ist das Haushaltseinkommen niedriger, werden nur 7 Prozent des Haushaltseinkommens selbst gezahlt. Was von diesem Betrag noch zu den 218 Euro fehlt, wird als Solidarausgleich automatisch zugezahlt.

Kinder sind übrigens beitragsfrei mitversichert. Damit trägt die Union der überragenden Bedeutung von Kindern für unsere Gesellschaft Rechnung. Die Gesundheitskosten der Kinder sollen aus Steuermitteln bezahlt werden. Das ist gerechter. Denn Bezieher höherer Einkommen zahlen auch höhere Steuern und werden damit stärker zur Finanzierung der Gesundheitskosten der Kinder herangezogen. Und wer Kinder hat, zahlt weniger Steuern als ein Arbeitnehmer ohne Kinder. Im Gegensatz zum heutigen System tragen deshalb im Unionsmodell starke Schultern tatsächlich mehr als schwache.

Für Privatversicherte, Selbständige und Beamte selbst ändert sich in Zukunft nichts. Sie bezahlen keine zusätzliche Prämie. Eine Änderung gibt es aber doch: Auch Kinder von Privatversicherten werden beitragsfrei gestellt. Denn die Gesundheit jedes Kindes muss der Allgemeinheit gleich viel wert sein. Dies kommt zum Beispiel Beamten mit kleinen Einkommen, etwa im Polizeidienst, zugute. Die Möglichkeiten und Bedingungen zum Wechsel von einer privaten in eine gesetzliche Krankenkasse werden sich nicht Grundlegend ändern.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen

Markus Frank