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Frage von Oliver G. •

Frage an Markus Frank von Oliver G. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Frank,

Ihre dargelegte Rechnung zur Senkung der Arbeitslosenversicherung und Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Gegenfinanzierung sieht für mich so aus:

AV 6,5 % -> 4,5 % = - 2,0 %
wird hälftig getragen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, d.h. -1 % für die Arbeitnehmer/Konsumenten.

USt. 16 % -> 18 % = + 2,0 %
ausschließlich vom Endverbraucher zu tragen, da Unternehmen ja generell Vorsteuerabzug für steuerpflichtige Aufwendungen geltend machen können; also neutral oder als durchlaufender Posten zu werten.

-1% AV + 2 % USt. = +1 % zusätzliche Belastung für Arbeitnehmer/Konsumenten.

Frage:
Was habe ich an dem System noch nicht verstanden, dass ich keinen zusätzlichen Nutzen aus dieser Rechnung erkennen kann, sondern das Gefühl habe, dass hier eine Milchmädchenrechnung aufgemacht wird aus der ich als Verlierer hervorgehe?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Goldermann,

vielen Dank für Ihre wichtige Frage zu den Steuerplänen der CDU.

Ich möchte Ihnen die Situation an einem Rechenexempel verdeutlichen:
Gehen wir von einem monatlichen Bruttolohn in Höhe von 2500 Euro aus. Gegenwärtig werden dafür 6,5% Arbeitslosenversicherung fällig, das entspricht knapp 163 Euro. Nach der Bundestagswahl wird die CDU den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung auf 4,5% senken. Somit müssen nur noch rund 112 Euro entrichtet werden. Das heißt, daß Sie nach hälftiger Teilung nach der Bundestagswahl anstatt wie bisher rund 82 Euro nur noch 56 Euro des Gehalts für diesen Zweck abgeben müssen. Damit hätten Sie im Monat 26 Euro zusätzlich zur Verfügung, die Sie für Ihre Zwecke ausgeben können. Genau die gleiche Summe sparen die Betriebe. Damit wird es wieder einfacher Arbeitsplätze zu schaffen.

Bei der geplanten senkung der Lohnnebenkosten mit der Finanzierung über die Mehrwertsteuer ist zu beachten, daß der ermäßigte Satz von 7%, der z.B. auf Lebensmittel erhoben wird, auch nach der Wahl unverändert bleiben wird. Nur der nicht ermäßigte Satz von bisher 16% soll angehoben werden. Studien haben aber schon gezeigt, daß diese Erhöhung nicht primär von den Geringverdienern getragen werden wird. Erstens sind viele Dinge des alltäglichen Lebens, wie Arztbesuche, Bücher, Zeitungen, Miete und Busfahrkarten, entweder gar nicht erst mehrwertsteuerpflichtig oder fallen unter den ermäßigten Satz und zweitens ist ohnehin nicht zu erwarten, daß die Mehrwertsteuererhöhung 1:1 von Firmen und Geschäften weitergegeben wird. Ein Produkt, was heute 14,99 Euro kostet, wird nach der Erhöhung der Mehrwertsteuer nicht knapp über 15 Euro kosten, sondern bei der psychologischen Marke von 14,99 Euro bleiben.

Wie Sie sehen, bleibt Ihnen nach dem 18. September tatsächlich mehr von Ihrem hart erarbeitetem Geld übrig.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr

Markus Frank