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Frage von Mathias v. G. •

Frage an Markus Frank von Mathias v. G. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Frank!

Gerne würde ich wissen, ob Sie für eine deutliche Senkung der Steuern sind und auch für eine Vereinfachung des Steuersystems. Ferner würde mich interessieren, wie Sie zu einer eventuellen Erhöhung der Mehrwertseteuer stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Mathias v. Gersdorff

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr von Gersdorff,

als selbständiger Handwerksmeister sind mir die Zusammenhänge von geringen Steuersätzen, einem einfachen Steuersystem durchaus bewusst. Seit vielen Jahren setzte ich mich für ein radikal vereinfachtes Steuersystem ein, weil wir viel zu viel Energie mit Verwaltung verschwenden.

Zur Mehrwertsteuer darf ich Ihnen einen sehr interessanten Leserbrief von Professor Dr. Folkmar Koenigs, Berlin
als Anlage beifügen.

Markus Frank
Direktkandidat der CDU im Wahlkreis Frankfurt am Main I für die Wahl zum 16. Deutschen Bundestag

Kein Mehrwertsteuerfehler

Zu Unrecht wird vielfach die von CDU/CSU beabsichtigte Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 18 Prozent als schwerer Fehler und Gift für die Konjunktur bezeichnet, weil sie zu einer Verteuerung aller Waren und Dienstleistungen und zu einer Verringerung der Kaufkraft der Verbraucher führe. Dabei werden wesentliche Faktoren nicht berücksichtigt. Auszugehen ist nicht vom Bruttoeinkommen, sondern vom Nettoeinkommen, weil nur dieses für den Verbrauch verfügbar ist. Lebensmittel werden durch die Erhöhung überhaupt nicht betroffen, da der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent unverändert bleibt. Mieten werden nur gering betroffen mit den umlagefähigen Betriebs- und Heizkosten. Der Anteil der Ausgaben eines Haushalts für Lebensmittel und Mieten beträgt bei geringen Einkommen etwa 80 Prozent, mit höherem Einkommen abnehmend, bei 5000 Euro Einkommen etwa 50 Prozent. Die um 2 Prozent erhöhte Mehrwertsteuer wirkt sich daher nur auf etwa 20 bis 50 Prozent der Haushaltseinkommen aus. Nicht berücksichtigt wird ferner die Entlastung der versicherungspflichtigen Beschäftigten um ein Prozent ihres Bruttoeinkommensbeitrags zur Arbeitslosenversicherung. Als Saldo ergibt sich eine Belastung von höchstens 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens Nichtversicherungspflichtiger - Rentner, Arbeitslose - und eine Entlastung versicherungspflichtig Beschäftigter, abnehmend mit dem Bruttoeinkommen, von etwa drei bis null Prozent bei Erreichen der Versicherungspflichtgrenze. Bei deren Überschreiten tritt eine Mehrbelastung von etwa 1 Prozent, abnehmend mit der Höhe des Einkommens, ein. Auf das Konsumverhalten dieser Einkommensgruppe hat diese Mehrbelastung keinen Einfluß.

Für die ganz überwiegende Mehrheit der Bevölkerung ändert sich das verfügbare Einkommen nicht, sondern wächst sogar. Für die Minderheit ändert sich das verfügbare Einkommen nur wenig. Ein für die Konjunktur erheblicher Einfluß auf die Verbrauchernachfrage ist daher nicht zu erwarten. Das gilt auch für die mögliche teilweise Verteuerung eines Teils der Waren und Dienstleistungen; denn sie wird mindestens teilweise durch die Entlastung bei den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung ausgeglichen. Die Schwarzarbeit wird kaum wesentlich zunehmen; denn ihre Ursache ist die schon jetzt hohe Belastung mit Mehrwertsteuer. Eine Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ist die einzige kurzfristig wirkende mögliche Maßnahme zur Verringerung der Arbeitslosigkeit. Eine Senkung der Körperschaftsteuer und Einkommensteuer sowie ein Abbau von Steuervergünstigungen und Subventionen wirkt sich erst mit einer Verzögerung von mindestens einem Jahr aus. Aufgrund der Finanzverfassung ist es nicht zu vermeiden, daß auch die Länder einen Teil des Mehrbetrages aus der Steuererhöhung erhalten, und es ist nicht möglich, die Länder zu verpflichten, den Mehrbetrag statt zum Stopfen von Haushaltslöchern für Bildung und Investitionen zu verwenden. Es bleibt nur eine entsprechende Aufforderung. Die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung wird unter Umständen zunächst zu einem höheren Zuschuß des Bundes an die BfA führen. Von CDU/CSU vorgesehen ist aber der Abbau von ungenügend wirksamen Maßnahmen der BfA wie Ich-AGs, Qualifizierungs- und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, um den Einnahmeverlust der BfA auszugleichen.
Erfahrungsgemäß ist ein wesentlicher Faktor der Wirtschaftspolitik die Psychologie, das Schaffen von Vertrauen und Erwartung wirksamer Reformen. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer bei gleichzeitiger Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ist nicht eine Fortsetzung der alten Politik des Weiterwurstelns, sondern Teil eines umfassenden Regierungsprogramms. Sie wird insbesondere von der Wirtschaft als Signal dafür verstanden werden, daß eine von der CDU/CSU geführte Koalition auch die anderen angekündigten Maßnahmen des Regierungsprogramms tatsächlich durchführen wird. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer bei gleichzeitiger Senkung der Arbeitslosenversicherung ist daher geeignet, schon kurzfristig die Wirtschaft zu Investitionen und Schaffen von Arbeitsplätzen zu veranlassen.
Professor Dr. Folkmar Koenigs, Berlin
Text: F.A.Z., 04.08.2005, Nr. 179 / Seite 9