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Markus Ferber
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Frage von Doris F. •

Wie sind Sie zu den Plänen der WHO bzgl. IGV und IGA eingestellt? Droht uns eine Gesundheitsdiktatur? Wie stehen Sie zum Recht auf körperliche Unversehrtheit?

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Sehr geehrte Frau F.,

 vielen Dank für Ihre Nachricht zur Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Die Pläne der WHO bezüglich der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und der Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) sind darauf ausgerichtet, die öffentliche Gesundheit weltweit zu schützen und zu verbessern.

Obwohl die WHO eine Organisation der Vereinten Nationen ist, ist ihre Autorität begrenzt. Die zentralen Akteure bei der WHO sind ihre Mitgliedsländer. In diesem Kontext ist es wichtig zu betonen, dass nationale Verfassungen, wie beispielsweise das Grundgesetz in Deutschland, den Vorrang vor Entscheidungen der WHO haben. Selbst Verträge, die von der WHO verabschiedet werden, stehen in der Bundesrepublik selbst nach ihrer Ratifizierung durch den Bundesgesetzgeber unterhalb der Verfassung. Dies bedeutet, dass sie die Verfassung nicht außer Kraft setzen können.

Die Initiativen sollen somit nicht die nationale Souveränität einschränken oder eine Übernahme durch die WHO darstellen. Vielmehr werden sie in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten umgesetzt, wodurch nationale Gesetze und Rechte gewahrt bleiben. Die IGV erfordern die Beteiligung aller Vertragsstaaten, um gemeinsam Gesundheitsrisiken zu bewältigen und Handelsbeschränkungen zu verhindern. Die IGA konzentriert sich auf die Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz unter Wahrung der Rechte der Beschäftigten. Beide Initiativen tragen dazu bei, das Recht auf körperliche Unversehrtheit zu schützen, während sie gleichzeitig die internationale Zusammenarbeit zur Bewältigung von Gesundheitsproblemen stärken.

 Man kann hier im Detail sicherlich zu unterschiedlichen Meinungen komme, ob und inwiefern jede der vorgeschlagenen Maßnahmen im Einzelfall verhältnismäßig ist, die Gefahr einer „Gesundheitsdiktatur“ sehe ich jedoch im Moment nicht.

Abschließend sei noch der Hinweis gestattet, dass für die Verhandlungen im Rahmen der WHO natürlich die Vertreter der Mitgliedstaaten zuständig sind. Insofern sollten Sie bei weiteren Fragen am besten, auf die zuständigen Kollegen aus dem Deutschen Bundestag zugehen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 Ihr

Markus Ferber, MdEP

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