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Markus Ferber
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Frage von Franz-Werner K. •

Welche Maßnahmen gegen Geldwäsche wären Ihrer Meinung nach zielführender als die Limitierung der Höhe von Bargeldzahlungen?

Sie werden im Spiegel zitiert: „Man sollte den Kampf gegen Geldwäsche nicht mit dem Kampf gegen Bargeld verwechseln“.
Auch wer sich nur sehr oberflächlich mit dem Thema „Geldwäsche“ beschäftigt, merkt sehr schnell, dass ein wesentliches Standbein der Geldwäscher z.B. der Kauf von Immobilien mit Bargeld ist. Mir als „normalem Bürger“ ist es vollkommen schleierhaft, warum man mit Hunderttausenden von Euros in bar eine z.B. eine Immobilie oder ein Luxusauto kaufen sollte. Geht man da zur Bank und hebt 120.000 Euro ab und schleppt das Bargeld durch die Gegend? Ich bekomme mein Geld aus abhängiger oder selbstständiger Arbeit auf mein Konto überwiesen, ebenso die Erträge aus Kapitalanlagen. Bitte versuchen Sie mir mal zu erklären, warum man mit Geld aus legalen Quellen nicht bargeldlos bezahlen sollte?

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Antwort von
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 Sehr geehrter Herr K.,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Bargeldobergrenze.

 

Dass Bargeld ein relevanter Aspekt im Bereich der Geldwäsche ist, ist unbestritten. Trotzdem geht es aber in der Politik immer darum verschiedene Aspekte - und dazu zählt für mich im besonderen Maße auch der Freiheitsgedanke - gegeneinander abzuwägen. Dabei sollten Verbote meines Erachtens stets die „ultima ratio“ sein und man muss eben auch überlegen, ob man mit niederschwelligeren Maßnahmen das Ziel nicht genauso gut erreichen könnte.

 

Die Barzahlungsobergrenze führt nämlich auch dazu, dass der Zahlungsverkehr verkompliziert wird und Bürger unter Generalverdacht gestellt werden. Nicht jeder Bargeldkauf ist ein Geldwäscheverdachtsfall. Ich halte nichts davon, die Bürger nur deshalb zu kriminalisieren, weil sie Bargeld benutzen. Das zeugt auch von einem ganz fragwürdigen Menschenbild.

 

In Deutschland liegt das größte Problem bei der Geldwäschebekämpfung bei der so genannten Financial Intelligence Unit (FIU), die verdächtige Transaktionen prüfen soll. Bei der FIU gab es im vergangenen Jahr Bearbeitungsrückstände von hunderttausenden Anfragen. Hier gäbe es einen einfachen Hebel, den Kampf gegen Geldwäsche spürbar zu verbessern, bevor man beginnt, Verbote einzuführen.

 

Im Immobiliensektor, der als besonders anfällig für Geldwäsche gilt, gilt übrigens bereits ein Barzahlungsverbot. Hier ändert sich also nichts gegenüber dem Status Quo.

 

Am Ende des Tages bin ich zwar kein Freund der 10 000 Euro-Obergrenze, denke aber, dass der Alltag der Bürger nicht zu sehr beeinträchtigt werden wird. Erfahrungsgemäß wird bei der nächsten Überarbeitung der neuen Verordnung die Höhe der Obergrenze aber wieder neu diskutiert werden. Dann reden wir wahrscheinlich über einen deutlich niedrigen Betrag, der eben auch das tägliche Leben der Bürger tangieren könnte - hier gilt es aufzupassen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr

Markus Ferber, MdEP

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