Was ist der aktuelle Stand von den Rechtsvorschriften über Arbeitsplatzgrenzwerte für gefährliche Chemikalien?
Sehr geehrte Herr Ferber,
mit einem Aufforderungsschreiben (INFR (2023/2043) hat die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Deutschland hat die Richtlinie zur Festlegung einer vierten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten für gefährliche chemische Arbeitsstoffe nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt.
Deutschland hatte nun zwei Monate Zeit, um zu antworten.
Welche Begründung wurde für die zwei- bis viermal höheren deutschen Grenzwerte genannt?
Warum werden die EU-Grenzwerte welche auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Daten erstellt worden sind, nicht in nationales Recht umgesetzt?
Vielen Dank und viele Grüße
Sehr geehrte Frau W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Grenzwerte für Chemikalien am Arbeitsplatz. Wie Sie bereits richtig schreiben gibt es EU-weit festgelegte Grenzwerte für gefährliche chemische Arbeitsstoffe. Deutschland hat leider versäumt diese ordnungsgemäß in nationales Recht umzusetzen.
Für Acrylaldehyd hat Deutschland einen Grenzwert festgelegt, der viermal höher ist als der EU-Richtgrenzwert. Der deutsche Grenzwert für Schwefeldioxid ist doppelt so hoch wie der von der EU vorgegebene Wert. Nach der Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe können die Mitgliedstaaten wählen, ob sie die EU-Richtgrenzwerte als Richt- oder als verbindliche Werte übernehmen.
Obwohl Deutschland verbindliche Grenzwerte für beide Stoffe eingeführt hat, hat es die von der EU festgelegten Richtgrenzwerte nicht beachtet. Des Weiteren hat Deutschland bislang keine Erklärung abgegeben, wie die höheren Grenzwerte zustande kommen und warum die EU-Richtwerte nicht in Deutschland umgesetzt werden können. Deutschland hat nun zwei Monate Zeit eine Begründung zu liefern. Die Hintergründe dieser Entscheidung liegen mir als Europaabgeordneter nicht vor. Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich mit Ihrer Frage direkt an die nationale Ebene und die Bundestagskollegen beziehungsweise das zuständige Ministerium zu wenden, die sehr viel enger an den deutschen Beweggründen dran sind.
In der Hoffnung, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber, MdEP