Plant die Bundesregierung ein Vorgehen gegen missbräuchliche Abmahnungen nach dem Urheberrecht, wie bereits im Wettbewerbsrecht gültig, damit Stefan Böhme endlich keine Millionen mehr scheffeln kann?
Sehr geehrter Herr Ferber,
kürzlich wurde die Vermieterin einer Ferienwohnung erfolgreich für einen Urheberrechtsverstoß abgemahnt, da auf den Fotos der Ferienwohnung eine legal erworbene Fototapete abgebildet war (https://www.heise.de/news/Urteil-Fototapete-in-Gaestezimmer-als-Urheberrechts verletzung-7524441.html).
Dies ist sehr problematisch, da nach dem Urteil Menschen nicht einmal mehr Fotos ihrer Wohnungen veröffentlichen können, wenn darin möglicherweise auch legal erworbene Abbildungen zu sehen sind, auch wenn diese nicht der Zweck oder der Fokus des Bildes sind. Auch ist es nicht möglich eine Wand mit einer Fototapete aus dem Foto zu entfernen oder gar die Tapete zu entfernen, nur um ein Foto z.B. auf Instagram zu veröffentlichen! Bitte legen Sie dem Abmahnkönig/Millionär Stefan Böhme das Handwerk und verbieten Sie missbräuchliche Abmahnungen nach dem Urheberrecht, wie im Wettbewerbsrecht, zumindest was Fototapeten angeht, die ja viele Bürger in Ihren Wohnungen haben.
Sehr geehrte Frau F.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Urheberrecht.
Auch wenn ich Ihre Bedenken hinsichtlich dem Urheberrecht infolge des Gerichtsurteils zugunsten des Fotografen durchaus nachvollziehen kann, so habe ich keine Einsicht in die Pläne der derzeit amtierenden Bundesregierung.
Innerhalb meines Mandats als Europaabgeordneter arbeite ich an europapolitischen Themen. Für Fragen zur Bundespolitik, speziell zu Plänen der Ampel-Regierung, würde ich Ihnen daher empfehlen die Kollegen auf Bundestagsebene zu kontaktieren, die Ihnen zu dieser Thematik sicherlich eine fundierte Lageeinschätzung geben können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber, MdEP