Die EU Kommission möchte in Zukunft bestimmen, wann Fahrzeuge als Schrott einzustufen ist und entsorgt werden müssen. Was werden Sie gegen den Vorschlag unternehmen?
Die Kriterien, die im Vorschlag für eine
VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG für die Einordnung von Schrottautos/Altautos festgelegt sind, führen zu starker Verunsicherung und es besteht die Gefahr, dass ältere Autos, die keine Oldtimer darstellen, nicht mehr repariert werden dürfen.
Ein Austauschmotor oder Tauschgetriebe kann doch nicht dazu führen, dass man verpflichtet wird, das Auto zu entsorgen. Genauso liest sich jedoch der Text des Verordnungsvorschlags.
Was wird die Union tun, um diese Verordnung in der vorgeschlagenen Form zu stoppen, damit auch in Zukunft jeder frei über sein Eigentum entscheiden kann.
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Bewirtschaftung von Altfahrzeugen.
Ich betrachte den Vorschlag der Kommission ebenfalls mit einer gewissen Skepsis. Der Vorschlag zielt darauf ab, Fahrzeuge verstärkt in die Kreislaufwirtschaft zu integrieren. Der Hauptfokus dieses Vorschlags liegt auf der umfassenden Neugestaltung der Wiederverwertung und beinhaltet in diesem Kontext auch eine Überarbeitung der Begrifflichkeiten für Alt- und Gebrauchtfahrzeuge.
Wie Sie zurecht anmerken, ist es von grundlegender Bedeutung, die Definitionen sorgfältig zu gestalten, um eine klare Abgrenzung zu gewährleisten. Gleichwohl wird trotz dieser Änderungen kein zwingender Verschrottungszwang eingeführt, und Oldtimer sind explizit vom Anwendungsbereich ausgeschlossen.
Wichtig hervorzuheben ist hierbei Folgendes: Die EU plant nicht, die Reparatur von Autos, die älter als 15 Jahre sind, zu verbieten. Diese Annahme wurde von der Kommission eindeutig widerlegt. Die Maßnahme sieht vor, ein Fahrzeug als "technisch irreparabel" einzustufen, wenn wesentliche Komponenten wie Motor, Getriebe, Karosserie oder Fahrgestell ausgetauscht werden müssen. Es bleibt Privatpersonen somit weiterhin möglich, ihre Fahrzeuge reparieren zu lassen. Es ist entscheidend, bei der konkreten Ausarbeitung sicherzustellen, dass Besitzer von Gebrauchtfahrzeugen nach 2035 keine erheblichen Schwierigkeiten bei Reparaturen haben.
Die Transformation der aktuellen Altfahrzeugrichtlinie in eine Verordnung markiert eine bedeutende Veränderung. Obwohl die Überarbeitung durchaus positive Anreize setzen kann, erfordert diese eine gründliche Berücksichtigung sämtlicher Auswirkungen dieser Revision.
Aufgrund der Kürze der Zeit bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode wird der Vorschlag erst in der nächsten Legislaturperiode im Detail behandelt werden können.
In der Hoffnung, Ihnen hiermit behilflich gewesen zu sein, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber, MdEP