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Markus Ferber
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Frage von Reinhard G. •

Beim gerichtlichen Verfahren wegen des Korruptionsvorwurfes gegen Frau Ursula van der Leyen gab es eine erste Anhörung. Sollte Frau van der Layen wegen dieser Anklage Konsequenzen ziehen?

Sehr geehrter Herr Ferber,

Zitat vom 26.4.24: "Ein belgisches Gericht wird am 17. Mai eine Anhörung abhalten, um zu entscheiden, ob die belgische oder die europäische Staatsanwaltschaft für die weitere Untersuchung der „Pfizergate“-Affäre zuständig ist, in die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verwickelt ist.

Im April 2021 brachte die New York Times die sogenannte „Pfizergate“-Affäre ans Licht. Sie enthüllte, dass die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, während der Pandemie mit dem CEO von Pfizer, Albert Bourla, einen Vertrag über 1,8 Milliarden COVID-19-Impfdosen ausgehandelt hatte. ...."

https://www.euractiv.de/section/gesundheit/news/pfizergate-klage-gegen-von-der-leyen-belgisches-gericht-entscheidet-ueber-zustaendigkeit/

Welches Gericht entscheidet eigentlich über die Zuständigkeit? Welche Konsequenzen sollte es hier geben? Wie kann in der EU-Verwaltung die Korruption durch große Unternehmen verhindert werden?

MfG

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr G.,

 

Vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich Ihnen hiermit gerne beantworten möchte.

 

Die von Ihnen erwähnte Anhörung des belgischen Gerichts fand am 17. Mai in Lüttich statt. Das Gericht hat darin beschlossen, die Anhörung auf einen späteren Zeitpunkt im Dezember zu vertagen, um beiden Parteien mehr Zeit zu geben, die Frage der Zuständigkeiten zu bewerten. In der Sache ist noch nicht abschließend geklärt, inwiefern die Belgische oder die Europäische Staatsanwaltschaft für den Fall zuständig ist. Als CSU-Europaabgeordneter habe ich leider keine weiteren Informationen zu dem Verfahren. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, bitte ich um Verständnis, dass ich Ihnen zu diesem Zeitpunkt nicht weiter Auskunft geben kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr

Markus Ferber, MdEP

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