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Markus Ferber
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Frage von Reinhard Z. •

Frage an Markus Ferber von Reinhard Z. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Ferber,

durch den Referatsleiter des dt. Herkunfts- und Informationssystems für Tiere (HI-Tier) wurde mir heute schriftlich mitgeteilt, dass Rinder deren Lebensläufe ein ungeklärtes Ende haben, automatisch vom HI-Tiersystem storniert werden.

Ein "Ungeklärtes Ende" bezieht sich u.a. auf das von Ihrer Parteikollegin Frau Dr. Weisgerber http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_anja_weisgerber-651-12380--f121483.html#frage121483 gesuchte Rind und bedeutet in erster Linie eine Schlachtung OHNE BSE-TEST!

Trotz mehrmaligen Durchlesens der EU-VO 1760/2000 ist es mir nicht gelungen, die entsprechenden §§ zu finden, die eine Systemstornierung ungeklärter Rinderlebensläufe seitens HI-Tier, rechtlich gewährleisten.

Entsprechende Meldevollmachten habe ich in diesem Fall ebenfalls nicht erteilt.

Ist es demzufolge rechtlich zulässig dass auf Grundlage der EU-VO 1760/2000 Systemstornierungen ungeklärter Rinderlebensläufe, durch die BR Deutschland, durchgeführt werden dürfen?

Ist es weiterhin im Sinne der EU sowie den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen, dass deutsche Behörden Kriminellen, denn etwas anderes dürften Personen die in unverantwortlicher Vorgehensweise Rinder aus Profitgier ohne BSE-Test schlachten, durch HI-Tier-Systemstornierungen Straffreiheit gewähren und das Allgemeinwohl aufgrund der bekannten BSE-Gefahren in nie dagewesener Form gefährden?

Wenn nicht, welche Konsequenzen hat dies für die Bundesrepublik Deutschland?

MfG
R. Zwanziger

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Zwanziger,

vielen Dank für Ihre Frage, die mich über Abgeordnetenwatch erreicht hat.

In Ihrer Frage nehmen Sie Bezug auf die EU-Verordnung 1760/2000 (Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juli 2000 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates):

In dieser Verordnung steht nichts zu Stornierungen von Rindern im Herkunfts- und Informationssystem für Tiere, weil dieses System eine deutsche Umsetzung im Rahmen der Verordnung ist. Die technische Umsetzung der Vorgaben aus der Verordnung bleibt den Mitgliedsstaaten überlassen und wird nicht en Detail einheitlich auf europäischer Ebene geregelt. Das HI-Tier basiert auf einer Einigung der 16 Bundesländer und nicht auf einer europäischen Vorschrift.

Wie das System genau geführt wird und in welchem Fall die Stornierung eines Rindes aus der Datenbank vorgenommen wird, fällt nicht in den Kompetenzbereich von mir als Europaabgeordnetem. Der Bund muss dafür Sorge tragen, dass die Verordnung rechtmäßig angewendet wird. Wie ich von den zuständigen Stellen erfahren habe, sind Sie bereits im Kontakt mit den entsprechenden Ansprechpartnern. Dort teilte man mir darüber hinaus mit, dass kein Tier mit der Stornierung aus dem System fällt, sondern zu jedem Zeitpunkt nachverfolgbar ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Information weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP

Vorsitzender der CSU Schwaben

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