Frage an Markus Ferber von Michael H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Ferber,
Vielen Dank für Ihre Reaktion, aber leider haben Sie die Fragen nicht beantwortet.
1. Ist die deutsche Einheit vollendet?
2. Ist Deutschland frei?
3. Falls (1) und (2) mit ja zu beantworten sind, warum durfte das deutsche Volk bis jetzt nicht in freier Entscheidung über eine eigene Verfassung bestimmen?
4. Warum wurde stattdessen versucht, eine EU-Verfassung zu schaffen, über die das deutsche Volk und viele andere Völker eben *nicht* in freier Entscheidung bestimmen dürfen?
5. Glauben Sie, dass das deutsche Volk dem Lissabon-Vertrag zustimmen würde, wenn es gefragt würde? Und worauf begründen Sie Ihre Antwort?
Seit 1990 wurden am Grundgesetz 78 Änderungen vorgenommen, 3 sind beschlossen aber erst nach Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages gültig (siehe u.a. http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2fges%2fGG%2fcont%2fGG.htm ). Ich kann mich nicht erinnern, dass das Volk jemals bei einer Änderung befragt wurde, obwohl alle
Staatsgewalt vom Volk ausgehen sollte (Art 20 GG, Abs. 2).
Der Lissabon-Vertrag wurde geschaffen, weil es mit der EU-Verfassung nicht wie gewünscht funktionierte. Auch damals wurde das Volk nicht befragt, und diejenigen, die es durften, haben es abgelehnt. Auf http://www.hintergrund.de/content/view/353/63/
können Sie die Kritikpunkte zum Lissabon-Vertrag, die derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht behandelt werden, nachlesen.
Immerhin entnehme ich Ihrer Antwort, dass Sie selbst nicht einschätzen können, wie das deutsche Volk über den Lissabon-Vertrag denkt. Umso erstaunlicher ist es, dass sie diesen propagieren, denn Sie sollten doch eigentlich das Volk vertreten. Wie können Sie dies tun, wenn Sie gar nicht wissen, was das Volk wünscht?
Vielleicht finden Sie ja auch noch Zeit, Ihre Einschätzung zu den anderen Fragen kundzutun.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Höhne
P.S.: Ich habe nichts gegen Sie persönlich - ich kenne Sie ja gar nicht - aber Ihre Aufgabe ist es mich zu vertreten, und daher erhalten Sie diese Fragen.
Sehr geehrter Herr Höhne,
vielen Dank, dass Sie Ihre Fragen erneut stellen.
Zu Frage 1: ja
Zu Frage 2: ja
Zu Frage 3: Das Grundgesetz sieht keine Volksabstimmungen vor.
Zu Frage 4: Wie ich Ihnen bereits in meiner letzten Antwort mitgeteilt habe, sieht das europäische Recht kein europaweites Referendum vor. Die Mitgliedstaaten ratifizieren den Vertrag nach den jeweiligen Bestimmungen des nationalen Verfassungsrechts.
Zu Frage 5: Auch hier habe ich Ihnen bereits mitgeteilt, dass ich keine abschließende Einschätzung abgeben kann, wie das Ergebnis einer Volksabstimmung ausfallen wird, die es zum jetzigen Zeitpunkt so nicht geben wird. Der Vertrag von Lissabon wurde aber mit einer parlamentarischen Mehrheit von Bundesrat und Bundestag ratifiziert.
Abschließend möchte ich noch anmerken, dass ich natürlich auch ohne zu wissen, wie ein mögliches Referendum ausgehen wird, den Vertrag von Lissabon propagieren kann. Denn auch ich bin Mitglied dieses Volkes und äußere dahingehend meine Meinung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber, MdEP