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Markus Ferber
CSU
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Frage von Jörg P. •

Frage an Markus Ferber von Jörg P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ferber,

mehrfach wurde hier schon auf den Umstand hingewiesen,
daß alle 27 Mitgliedsstaaten dem Lissabon-Vertrag zustimmen müssen.

Sie haben in Ihren bisherigen Anworten darauf verwiesen, daß der Bundestag, sowie der Bundesrat das deutsche Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon ratifiziert haben.

Sie "vergessen" allerdings darauf hinzuweisen, daß neben Irland, Polen und der tschischen Republik auch die BRD bisher die Ratifikationsurkunde noch nicht in Rom hinterlegt hat.

Ein Gesetz wird in Deutschland erst mit Unterschrift des Bundespräsidenten wirksam. Dieser unterschreibt jedoch o.g. Gesetz auf Weisung des Bundesverfassungsgerichts nicht .
(Verfassungsbeschwerde Dr. Peter Gauweiler; CSU)

Die Verhandlung hierzu beginnt am 10.02.2009 in Karlsruhe.

1.
Wieso informieren Sie dann die anfragenden Bürger nicht über so einen elementaren Sachverhalt, wie die fehlende Zustimmung der BRD?

2.
Sollte das Bundesverfassungsgericht den Beschwerden stattgeben, wie müssen sich die Bundesbürger dann das weitere Prozedere vorstellen?

3.
Sie verweisen mehrfach darauf, daß ein Referendum nicht vorgesehen ist. Nicht vorgesehen heißt aber auch, daß es nicht veboten ist. Da Sie mehrfach auf die Punkte Demokratie und Transparenz verwiesen haben, wäre es doch angezeigt darüber nachzudenken zukünftig mehr die Bürger einzubeziehen.

Wie stehen Sie persönlich zu dem Thema Referendum?

4.
Wie begründen Sie die Bestrebungen der EU verstärkt in Kernkompetenzen der Nationalstaaten einzugreifen.
(Sicherheit, Verteidigung, Ausenhandel, usw.)?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Pflieger,

vielen herzlichen Dank für Ihre Fragen zum Lissabon-Vertrag auf Abgeordnetenwatch.

Zunächst einmal möchte ich Ihnen versichern, dass ich den Bürgerinnen und Bürgern gewiss nicht den - wie Sie zu Recht sagen - elementaren Sachverhalt vorenthalten habe, dass das Bundesverfassungsgericht noch über die Klage von Herrn Dr. Peter Gauweiler zu entscheiden hat. Es ist natürlich vollkommen richtig, dass die Ratifikationsurkunde erst nach der Unterschrift von Bundespräsident Horst Köhler in Rom hinterlegt werden kann. Ich persönlich hoffe sehr, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil alle staatsrechtlichen Bedenken gegen den Lissabon-Vertrag aus dem Weg räumt, damit die Urkunde sobald wie möglich hinterlegt werden kann. Ich kann nicht oft genug betonen, wie wichtig der Vertrag für die Handlungsfähigkeit der Union ist.

Sollte das Bundesverfassungsgericht sein Urteil gegen die Ratifizierung des Lissabon-Vertrags fällen, wird der Bundespräsident den Vertrag nicht unterschreiben und der Vertrag ist in Deutschland somit gescheitert.

Selbstverständlich ist es legitim, die Frage nach bundesweiten Referenden - in manchen Landesverfassungen sind diese längst möglich - zu stellen. Meine persönliche Meinung ist, dass es durchaus positiv zu bewerten wäre, wenn die Bundesbürger in entscheidenden Fragen ein direktes Mitspracherecht hätten. Es liegt jedoch nicht in meiner Kompetenz als Europaabgeordneter, dahingehend initiativ auf den Bundestag und Bundesrat einzuwirken.

Die Frage des Eingreifens in Kernkompetenzen der Nationalstaaten möchte ich mit dem Verweis auf das Subsidiaritätsprinzip beantworten. Ich bin ein großer Verfechter dieses Prinzips, das besagt, die EU solle nur die Dinge regeln, die einen grenzübergreifenden Charakter haben oder für eine Mehrheit der EU-Bürger und Bürgerinnen von gemeinsamem Interesse sind. Dass sich die EU verstärkt mit den Themen Sicherheit und Verteidigung auseinandersetzt, liegt in der Tatsache begründet, dass die Mitgliedsstaaten in Zeiten des internationalen Terrorismus unbedingt zusammenarbeiten müssen, um die Bürger effektiv schützen zu können. Durch den Schengen-Raum ist es allen Menschen, die darin leben, möglich, frei zu reisen. Es ist daher von höchster Bedeutung, dass die Mitgliedsstaaten beispielsweise bei der Strafverfolgung über ihre Grenzen hinweg zusammenarbeiten. Ebenso verhält es sich bei der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerben. Es macht meines Erachtens keinen Sinn, hier ausschließlich individuell nationalstaatlich vorzugehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Markus Ferber, MdEP

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