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Markus Ferber
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Frage von Ullrich M. •

Frage an Markus Ferber von Ullrich M. bezüglich Verkehr

Grüss Gott Herr Abgeordneter,

Die EU hat Verkehrsmagistralen für Europa festgelegt. Dazu zählt auch die "Magistrale für Europa" von Paris über Karlsruhe ,München und Wien nach Budapest. Zum Ausbau dieser Magistrale gibt es EU Zuschüsse. Ein eklatanter Bahnengpass ist zwischen Rastatt und Karlsruhe, der keine weiteren Zugverkehr aufnehmen kann. Hier sollte gemäss
Bundesschienenwegeausbaugesetz 2003 dieser Engpass beseitigt werden, damit mehr Güter auf der Eisenbahn befördert werden können, zur Entlastung der Autobahnen. Obwohl mit dem Projekt begonnen wurde und nun 8 Brücken für 14 Mio € die Landschaft zieren, besteht seit 2006 Stillstand. Verzinst zu 3 % p.a. ergebe das einen Zinsgewinn von 420.000,-- € p.a.
- Kontrolliert der Bundestag die Ausführung seiner Gesetze ?
- Ist "der Politik" ernsthaft daran gelegen,einen Wandel im Verkehr herbeizuführen?
- Wer kommt für den volkswirtschaftlichen Schaden (Zinsverlust) durch die ungenutzte Bahnbauruine auf?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Müller,

für Ihre Frage zur Magistrale für Europa danke ich Ihnen vielmals.

Zunächst einmal möchte ich anmerken, dass ich das Vorhaben der Transeuropäischen Netze (TEN) der Europäischen Union generell für absolut begrüßenswert halte, da sie nicht nur dazu beitragen, die Mobilität innerhalb der EU zu verbessern. Sie sind auch ein bedeutender Faktor für Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Daher müssen Lücken geschlossen und Engpässe beseitigt bzw. wichtige Verkehrsverbindungen entlastet werden.

Wie mir nun mitgeteilt wurde, werden im von Ihnen angesprochenen Streckenabschnitt Karlsruhe – Rastatt-Süd bereits seit 2001 Zusammenhangsarbeiten im Zuge des Neubaus der parallel verlaufenden Bundesstraße 36 ausgeführt. Bei dieser Parallellage wurden von der Straßenbauverwaltung bereits vorsorglich Straßenbrücken, auch über die zukünftige Trasse der Neubaustrecke, errichtet. Die Planungen für den Beginn der Baumaßnahmen an der Neubaustrecke Rastatter Tunnel werden aktuell fortgeführt. Diese müssen allerdings in Teilen durch geänderte Richtlinien, Vorschriften und Gesetze aktualisiert und überarbeitet werden. Insbesondere die Entwurfsplanung des Tunnels Rastatt ist wegen aktualisierter Auflagen des Eisenbahn-Bundesamtes (u. a. Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunnel, Flucht- u. Rettungskonzept) zu überarbeiten und anzupassen. Bei realistischen Terminannahmen sei ein Baubeginn bei unterstellter Finanzierung 2011 möglich. Eine Fertigstellung ist für den Zeitraum 2015 - 2021 vorgesehen.

So viel kann ich Ihnen zu den generellen Planungen mitteilen. Für Ihre weiteren Detailfragen möchte ich Sie allerdings gerne bitten, sich an Herrn Georg Brunnhuber, MdB und Mitglied im Verkehrsausschuss im Deutschen Bundestag zu wenden, da sich das meinem Zuständigkeitsbereich als Europaabgeordneter entzieht.

In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen eine Hilfe gewesen zu sein verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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