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Markus Ferber
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Frage von Eike B. •

Frage an Markus Ferber von Eike B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Ferber,

Der Klimawandel und der Beitrag des Verkehrs dazu sind ein wichtiges Thema. Daher bitte um Ihre Erläuterungen zu den folgenden Fragen:

1) Im Februar wird das Europäische Parlament über seinen Bericht zum Klimawandel „Die Zukunft beginnt heute“ abstimmen. Darin werden die Ziele formuliert, dass die EU bis 2050 80% ihrer Treibhausgase vermindern soll.
Auf dem Weg dahin soll sie bis 2020 eine Minderung von 20% verbindlich erreichen.
Wie werden Sie abstimmen?

2) Das Europa-Parlament hat schon früher explizit für den Transportsektor gefordert, dass dieser bis 2020 eine Verminderung seines CO2-Ausstoßes um 20% erreichen müsse. Entschließung vom 12. Juli 2007 zu "Für ein mobiles Europa - Nachhaltige Mobilität für unseren Kontinent".
In diesem Zusammenhang würde ich gerne erfahren, wie Sie sich die
konkreten Maßnahmen im Verkehrssektor vorstellen, und zwar
a) geeignete politische Maßnahmen bis 2020
b) geeignete politische Maßnahmen bis 2050
Die konkreten Beiträge des Straßenverkehrssektor zu dem Ziel „minus 20% bis 2020“ interessieren mich dabei besonders.

3) Die aktuelle Novellierung der Eurovignetten-Richtlinie würde eine
Gelegenheit bieten, Klimakosten für die LKW einzubeziehen. Sie weigern sich aber, Klimakosten anrechnen zu lassen, obwohl LKW eine Menge CO2 ausstoßen. Weil auch die anderen Instrumente auf die lange Bank geschoben werden, passiert beim Straßegüterverkehr also überhaupt nichts zum Klimaschutz. Ich finde das volkswirtschaftlich gesehen äußerst riskant, umweltpolitisch sowieso. Wieso soll die EU trotzdem darauf verzichten?

4) Sie haben viele Änderungsanträge gestellt, um jede Erwähnung von Staukosten aus der RL zu streichen. Aber bei jeder Fahrt auf der Autobahn sehe ich, wie Staus durch LKW gemacht oder verlängert werden. Und für PKW können doch auch Staukosten erhoben werden (siehe London, Stockholm etcetc) Warum sollen die LKW ausgespart werden?

Danke für Ihre Antworten. Freundliche Grüße
Eike Brandström

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Brandström,

vielen Dank für Ihre Frage, die mich über Abgeordnetenwatch erreicht hat und zu der ich gerne folgendermaßen Stellung nehme.

Bei dem Bericht "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik" handelt es sich um den Abschlussbericht des nicht ständigen Klimaauschusses des Europäischen Parlaments. Es ist allerdings ein sogenannter Initiativbericht, d.h. es handelt sich hier um keinen legislativen Vorschlag. Im Ausschuss wurde der Bericht Anfang Dezember mit großer Mehrheit angenommen. Für die Abstimmungen im Plenum im Februar stößt der Bericht grundsätzlich bei den Fraktionen auf Zustimmung, wobei aber noch keine abschließende Beratung stattgefunden hat.

Der Verkehr trägt mit seinen Schadstoffemissionen zum Klimawandel bei, daher muss logischerweise auch hier angesetzt werden, will man nachhaltige Klimapolitik betreiben. Zu diesem Zeitpunkt bereits konkrete politische Maßnahmen bis 2050 zu nennen erscheint mir allerdings verfrüht. Eine umweltgerechte Verkehrspolitik muss geeignete Maßnahmen für die verschiedenen Verkehrsträger umfassen und bereits bestehende Instrumente ausreichend berücksichtigen. In diesem Sinne hat die Europäische Kommission im Juli 2008 eine Mitteilung zur "Ökologisierung des Verkehrs" veröffentlicht, in der sie Maßnahmen vorschlägt, um den Verkehr auf europäischen Straßen nachhaltiger zu gestalten. Ein Teil dieses Pakets ist die von Ihnen angesprochene Revision der Eurovignettenrichtlinie. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Generaldirektion Verkehr: http://ec.europa.eu/transport/strategies/2008_greening_transport_en.htm

Dass dies aber nur als ein erster Schritt gesehen werden kann, können Sie dem dazugehörigen Bericht des Verkehrsausschusses des Europäischen Parlaments entnehmen, über dem Anfang Februar abgestimmt werden soll:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+COMPARL+PE-414.008+01+DOC+PDF+V0//DE&language=DE

Zudem hat das Europäische Parlament im Dezember 2008 bereits den Bericht zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen angenommen. Den endgültigen Text finden Sie unter folgendem Link:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-TA-2008-0614+0+DOC+XML+V0//DE

Demzufolge dürfen ab 2015 Neuwagen in der EU durchschnittlich nur noch 130g CO2/km ausstoßen. Dieser Wert muss durch Verbesserungen in der Motorentechnologie erreicht werden, wobei eine Einsparung von sieben Gramm durch sogenannte "Ökoinnovationen" angerechnet werden kann. Bei Überschreiten der Grenzwerte werden Geldbußen fällig. Zudem wurde ein Langzeitziel durchgesetzt, so dass 2020 Autos höchstens noch 95g CO2/km ausstoßen dürfen. Das sehe ich als eine erste konsequente Maßnahme im Verkehrssektor.

Zur Revision der Eurovignettenrichtlinie möchte ich noch anmerken, dass ich eine zusätzliche Belastung des Transportgewerbes durch eine Erhöhung der LKW-Maut bei der derzeitigen wirtschaftlichen Lage kritisch sehe, weil das den Güterverkehr weiter verteuern und letztlich Arbeitsplätze gefährden würde. Außerdem tragen in Deutschland die Transportunternehmen durch die LKW-Maut heute bereits die durch den Verkehr entstehenden Kosten.

Daher habe ich auch die Änderungsanträge zur Streichung der Staukosten aus dem Kommissionsvorschlag eingereicht, da diese bereits internalisiert sind, etwa durch den Zeitverlust oder die damit verbundenen höheren Ausgaben für den Fahrer bzw. das Transportunternehmen. Eine Anrechnung der Staukosten würde eine doppelte Belastung darstellen, und die ist in keinem Wirtschaftsmodell üblich. Außerdem sind Staukosten per definitionem keine externen Kosten, da sie bei den Straßennutzern anfallen, nicht aber bei der Gesellschaft als Ganzes.

Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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