Frage an Markus Ferber von Horst S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Ferber,
Ihre Antwort bezüglich der Frage Wasserstoffantrieb für Fahrzeuge hat mich schon sehr interessiert da ich im Bereich alternativer Energie tätig bin. Es ist richtig, derzeit gibt es, zumindest soweit die öffentlich bekannt ist, keine wirtschaftlich vertretbare Speichermöglichkeit für Wasserstoff. Es ist aber doch nur eine Frage der Zeit bis hier etwas entwickelt wird.
Da sich Wasserstoff relativ einfach herstellen läßt wird doch für eine flächendeckende Versorgung mit Wasserstoff keine Infrastruktur benötigt. Tankstellen könnten mittels Solaranlagen und Windrädern über Elektrolyse den Wasserstoff direkt herstellen.
Freilich würde dies auch der Einstieg in eine dezentrale Energieversorgung sein. Denn, ein im Fahzeug nutzbarer Tank wäre ja auch zur Versorgung eines Hauses geeignet.
Die entscheidende Frage wird also sein ob die Politik bereit und in der Lage sein wird gegen die Interessen der großen Energiekonzerne und Mineralölgesellschaften zu entscheiden. Ich fürchte, sie wird wieder gegen die Interessen der Bürger und für die Gewinnmaximierung der Großkonzerne entscheiden.
Wie gesagt, ich bin im Bereich alternativer Energien tätig. Ich habe hier also beständig mit den Bestimmungen des EEG zu tun und mir fällt einfach auf das im Bereich der kleinen Aufdachanlagen die Finanzierung über Banken sehr schwierig ist. Und das, obwohl durch das EEG die Refinanzierung allein durch die Einspeisevergütung innerhalb der 20 Jahre vom Staat garantiert wird. Bei Großflächenanlagen scheint es hier keine Probleme zu geben. Aber die werden ja auch von Großkonzernen gebaut.
Wenn es dem Staat möglich ist den Banken, die sich verzockt haben, Bürgschaften im Milliardenhöhe zu geben, warum geben Sie dem kleinen Hausbesitzer dann nicht auch eine Bürgschaft für die Finanzierung seiner Photovoltaikanlage? Zumal diese Bürgschaft, bei Abtretung der Einspeisevergütung, sich nicht in Anspruch genommen würde.
Vielen Dank für Ihre Stellungnahme
mfG
Horst Sondern
Sehr geehrter Herr Sondern,
für Ihre Anmerkungen zu Fördermöglichkeiten im Bereich erneuerbare Energien danke ich Ihnen vielmals. Erlauben Sie mir bitte, einige Anmerkungen dazu zu machen.
Die Zuständigkeiten für Förderungen im Zusammenhang mit Energie bzw. erneuerbare Energien verteilen sich folgendermaßen. Fördermaßnahmen der Europäischen Union - etwa im Forschungsrahmenprogramm oder dem Rahmenprogramm "Wettbewerbsfähigkeit und Innovation" - konzentrieren sich in erster Linie auf die Bereiche Forschung und Entwicklung, beispielsweise neuer und effizienterer Technologien. Die Förderung des Aufbaus neuer Anlagen etwa unterliegt der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Entgegen Ihrer Annahme gibt es aber auch für kleinere Investitionen in Errichtung, Erweiterung oder Erwerb von Photovoltaikanlagen Unterstützung in Form von zinsgünstigen Darlehen der KfW Förderdatenbank im Rahmen des Programms "Solarstrom Erzeugen". Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/index.jsp
Einen Überblick über die Vielzahl der Fördermöglichkeiten im Bereich Energie erhalten Sie auch hier: http://www.energiefoerderung.info/
In der Hoffnung Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber, MdEP