Frage an Markus Ferber von Michael U. bezüglich Finanzen
Als Mitglied des Ausschusses für Haushaltskontrolle sind Sie auch für die Arbeit des zur EU-Kommission gehörenden Amtes für Betrugsbekämpfung OLAF zuständig. Am 8. Juli 2008 hat das EU-Gericht erster Instanz sein Urteil (T-48/05, Pressemitteilung Nr. 47/2008, http://curia.europa.eu/de/actu/communiques/cp08/aff/cp080047de.pdf ) in der sogenannten Eurostat-Affäre gesprochen. In dieser Affäre um schwarze Kassen beim EU-Statistikamt hatte OLAF gegen den früheren Generaldirektor von Eurostat und einen seiner Direktoren ermittelt.
Nun hat das EU-Gericht die Kommission zur Zahlung von 56 000 € Schadenersatz verurteilt. OLAF, so das Gericht, hat gegen die Verteidigungsrechte der beiden Beamten verstoßen. OLAF hätte sie über die Übermittlung sie betreffender Akten an die luxemburgischen und französischen Gerichtsbehörden informieren müssen, da die Voraussetzungen für eine Ausnahme von dieser Regel nicht erfüllt waren. Unter Verstoß gegen die einschlägige Verordnung sei auch der OLAF-Überwachungsausschuss erst im Nachhinein von der Einschaltung der nationalen Justizbehörden informiert worden. Außerdem moniert das Gericht, dass gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung verstoßen worden sei.
Auf seiner Website ( http://ec.europa.eu/anti_fraud/index_de.html )behauptet OLAF, dass „alle Maßnahmen des Amts (...) ehrenhaft, unparteiisch und professionell, unter Wahrung der persönlichen Rechte und Freiheiten sowie in völliger Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften durchgeführt“ werden. Diese Aussage ist nun offenbar widerlegt.
OLAF-Generaldirektor Franz-Hermann Brüner muss sich den vom Gericht festgestellten Verstoß gegen die Rechtsvorschriften auch persönlich zurechnen lassen, denn Schreiben an die Justiz gemäß Artikel 10 (2) der einschlägigen Verordnung (EU-Amtsblatt L 136 vom 31.5.1999, S.1) müssen von ihm selbst unterzeichnet worden sein.
Welche Konsequenzen sind aus dem Urteil zu ziehen? Kann Herr Brüner nach diesem Urteil weiter im Amt bleiben?
Sehr geehrter Herr Urnau,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch zur Arbeit des Amtes für Betrugsbekämpfung OLAF.
Als Mitglied des Haushaltskontrollausschusses ist es unter anderem meine Aufgabe, die Verwendung der Mittel durch die Kommission und ebenso die dazugehörigen Ämter, wie OLAF, zu kontrollieren. Wie Sie richtig beschrieben haben, ist vor wenigen Tagen vom Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften ein Urteil gefällt worden, das die Kommission zur Zahlung von 56.000 Euro Schadensersatz verurteilt, weil OLAF und die Kommission Herrn Franchet und Herrn Byk von Eurostat durch Ihre Ermittlungsmethoden eine irreparable Rufschädigung zugefügt hätten.
Ich kann Ihnen versichern, dass OLAF sich sowohl bei externen wie auch internen Untersuchungen der Verordnung (EG) 1073/1999 und den darin beschriebenen Aufgaben und Pflichten bewusst ist. Inwieweit diese in dem explizit von Ihnen angesprochenen Fall missbraucht oder nur unzureichend angewendet wurden, wird der Haushaltskontrollausschuss nach der Sommerpause Anfang September in einer seiner nächsten Sitzungen detailliert erörtern und eine Bewertung der Ereignisse vornehmen. Erst dann lassen sich Aussagen über den Direktor uns sein Verhalten im vorliegenden Fall treffen. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen stellvertretend für den Haushaltskontrollausschuss treffen kann, wenn noch keine Aussprache zu dem Thema stattgefunden hat.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Markus Ferber, MdEP