Frage an Markus Ferber von Martin und Tabea S. bezüglich Finanzen
Hallo Herr Ferber
bitte sagen Sie mir das folgende Aussage eine Ente ist, damit wir nicht allen Glauben an die EU verlieren.
Mit einer lukrativen Sonderregelung für die Besteuerung ihrer eigenen Diäten bringen die Mitglieder des EU-Parlaments die Europa-Idee in Verruf.
Die Regelung sieht vor, dass die MdEPs wählen können, welchem Steuerrecht sie sich unterwerfen wollen – dem jeweiligen nationalen oder einer eigenen EU-Besteuerung. Der Trick für die deutschen Abgeordneten: Die Belastung durch die Brüsseler Abgabe liegt bei rund 20 Prozent, in Deutschland kann sie dagegen inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bis auf 48 Prozent klettern.
Jedem Nationalstaat steht es allerdings frei, eine Zusatzsteuer einzuführen, damit die heimischen Abgeordneten dem gleichen Steuersatz unterliegen wie alle anderen Bürger. Union und SPD im Bundestag hatten sich schnell darauf verständigt, das Abgeordnetenstatut ohne eine solche Ergänzung durchzuwinken.
nach zu lesen unter:
http://www.focus.de/politik/deutschland/mitten_aus_berlin/mitten-aus-berlin-politische-grillsaison_aid_315088.html
Ist das so korrekt?
Dabei kann es sich doch nur um eine Falschinformation handeln, sie unterliegen doch wohl noch dem gleichen Steuersatz wie alle anderen Bürger.
Wäre nett, wenn sie mal ein paar klärende Worte dazu sagen könnten.
mfg
Martin und Tabea Schulz
Sehr geehrte Frau Schulz,
sehr geehrter Herr Schulz,
für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch zur Besteuerung der deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament danke ich Ihnen sehr herzlich und nehme natürlich gerne dazu Stellung.
Generell möchte ich aber zunächst anmerken, dass weder die Bezahlung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments, noch die Besteuerung bis heute einheitlich geregelt sind. Momentan unterliegen die Abgeordneten den jeweils nationalen Bestimmungen. Vor diesem Hintergrund ist bereits vor einigen Jahren der Vorwurf aufgekommen, die Erstattungen oder Vergünstigungen für die Europaabgeordneten mancher Nationalitäten seien unangemessen, das System insgesamt zu uneinheitlich. Daher hat sich das Europäische Parlament nachdrücklich für eine umfassende Reform der Regelungen sowie für eine Vereinheitlichung der Bezüge eingesetzt und so wird ab der nächsten Legislaturperiode ein einheitliches Abgeordnetenstatut für die Mitglieder des Europäischen Parlaments gelten.
Werden allerdings die Bezüge vereinheitlicht ist es die logische Konsequenz, dass diese Beträge auch nach einem einheitlichen System besteuert werden. So ist die geltende Rechtslage - und im Übrigen auch die Praxis etwa für die deutschen Beamten bei der Europäischen Kommission. Die Möglichkeit, sich entweder für das nationale oder das europäische System zu entscheiden, haben lediglich die Abgeordneten bei einer Wiederwahl (nicht Neuwahl).
Ich hoffe sehr, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ihr
Markus Ferber, MdEP