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Markus Ferber
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Frage von Bernd H. •

Frage an Markus Ferber von Bernd H. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Sehr geehrter Herr Ferber,
laut heutigen Medienberichten will die EU-Kommission Österreich wegen seiner Kindergeldzahlungen an ausländische Arbeitnehmer, deren Höhe an den Aufenthaltsort des Kindes gekoppelt werden sollen, vor dem Europäischem Gerichtshof wegen Ungleichbehandlung verklagen.
Ausländische Arbeitnehmer müssen in Deutschland den vollen Steuersatz bezahlen, auch wenn ihre Familien nicht in Deutschland wohnen. Mit den Steuereinnahmen werden unter anderem Infrastruktur, medizinische Versorgung und Schulen finanziert. Nutzen können die Angehörigen im Ausland diese Dinge jedoch nicht. Gestehen sie den Betroffenen ebenfalls den justiziellen Klageweg wegen Ungleichbehandlung zu und auf welche demokratische Weise kann der Wähler (m/w/d) seine Ablehnung dieser „Art“ von Europäischer-Union zum Ausdruck bringen?

Mit freundlichen Grüßen
B. H.

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CSU

Sehr geehrter Herr Herwig,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Die Europäische Kommission klagt Österreich mit dem Argument der Ungleichbehandlung der Kindergeldempfänger durch die Anpassung der Zahlungen an die Lebenserhaltungskosten des Landes, in dem deren Familien leben. Im deutschen System gibt es diese Differenzierung nicht.

In Ihrem Szenario liegt weniger eine Ungleichbehandlung von EU-Bürgern - die in diesem Fall nicht unmittelbar gegeben ist und bestenfalls mittelbar argumentiert werden könnte – vor, sondern die unterschiedliche Inanspruchnahme von steuerfinanzierten Gütern generell. Diese Unterschiede bestehen zwischen vielen Gruppen innerhalb Deutschlands, abhängig von der sozialen Situation und dem Lebensstil. Die Tatsache, dass jeder auf unterschiedliche Art von steuerfinanzierten Gütern profitiert, liegt in der Natur der Sache und stellt meines Erachtens nach keine Ungleichbehandlung im kritischen Sinne dar.

Wenn Sie sich über die Anwendung von EU-Recht beschweren wollen, können Sie dies direkt bei der Europäischen Kommission oder über die Europäische Bürgerbeauftragte tun. Unter diesem Link finden Sie mehr Information dazu sowie die notwendigen Kontaktadressen: https://ec.europa.eu/info/about-european-commission/contact/problems-and-complaints/complaints-about-breaches-eu-law/how-make-complaint-eu-level_de.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP

 

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