Frage an Markus Ferber von Birgitta G. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Ferber,
ich freue mich, dass Sie zu denjenigen Parlamentariern gehören, denen Bürgernähe in der Tat und nicht nur per Lippenbekenntnis wichtig ist, die in diesem Forum Antworten geben auf Fragen der Bürger und die nicht, wie andere Teilnehmer, auf behördliche oder private Internetsites verweisen. Herzlichen DANK!
Nachdem Sie ein Profi sind in Sachen EU Verordnungen und Richtlinien, möchte ich folgende Frage an Sie stellen.
Die EU-weite VO 1760/2000 zur Registrierung von Rindern sieht bezüglich der Kennzeichnung von Rindern auch - allerdings als Kann- und nicht als Muss-Bestimmung - für alle Mitgliedsländer der EU vor, dass ein alternatives Kennzeichnungsverfahren zu den Ohrmarken beantragt werden kann. Andere Mitgliedsländer der EU haben von diesem Recht bereits Gebrauch gemacht, um den besonderen Bedürfnissen bestimmter Rinderhaltender Betriebe entgegenzukommen. Deutschland leider bisher noch nicht.
Da ich die rein elektronische, also Ohrmarkenlose, Markierung mit injizierten Transpondern, die u.a. auch im IDEA Projekt erfolgreich untersucht wurde, gerne als Sonderantrag bei der sog. German competent authority (= Referat 323) stellen möchte, bitte ich Sie mir den entsprechenden juristisch relevanten Artikel zu nennen.
Die competent authority kann dies aus Kapazitätsgründen nicht für die deutschen Bürger tun, die gerne ihre besonderen Bedürfnisse in der Rinderhaltung berücksichtigt haben möchten.
Herzlichen Dank!
mit freundlichen Grüßen
Birgitta Grießer
Sehr geehrte Frau Grießer,
vielen Dank für Ihre Frage auf der Seite von Abgeordnetenwatch, die ich Ihnen sehr gerne beantworten möchte.
Die Verordnung 1760/2000 der Kommission regelt ganz grundsätzlich die Registrierung und Kennzeichnung von Rindern sowie die Etikettierung von Rindfleisch. 2004 hat die Kommission eine weitere Verordnung erlassen (911/2004), die genauere Instruktionen zur Umsetzung der Verordnung 1760/2000 gibt. Darin ist beispielsweise festgelegt, welche Größe die Ohrmarken für Rinder genau haben muss und wie die Beschriftung auszusehen hat. Ebenso wird festgeschrieben, dass die Marke aus beweglichem Plastik sein muss und nicht entfernbar sein darf.
Da es trotzdem immer wieder vorkommt, dass Tiere ihre Ohrmarke verlieren oder sie kaputt geht, können Ersatzohrmarken beantragt werden. Dies bedeutet einen bürokratischen Aufwand. Aus diesem Grund ist es sicher richtig, nach Verbesserungen des Kennzeichnungssystems zu suchen, beispielsweise in Form von injizierten Transpondern, die nicht verloren gehen können.
In Artikel 4 der VO 911/2004 heißt es: "Für die zweite Ohrmarke können die Mitgliedsstaaten andere Materialien oder Muster verwenden und für diese die Angabe weiterer Informationen vorsehen, sofern die Bestimmungen des Artikels 1 Absätze 1 und 2 erfüllt sind." Das heißt letztendlich, dass es nach wie vor vorgeschrieben ist, Rinder mit den in der Verordnung beschriebenen Ohrmarken zu kennzeichnen, eine ohrmarkenlose Kennzeichnung ist also zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Lediglich eine zusätzliche Kennzeichnung ("zweite Ohrmarke") ist möglich - dabei lässt die EU den Mitgliedsstaaten freie Gestaltung, so dass injizierte Transponder eine Möglichkeit darstellen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Markus Ferber, MdEP