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Markus Ferber
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Frage von Reinhard Z. •

Frage an Markus Ferber von Reinhard Z. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr MdEP Ferber,

vielen Dank für Ihre aussagekräftige Antwort, die den Grundgedanken der EU-VO 1760/200 wiederspiegelt.
Doch wie sieht die Umsetzung dieser Richtlinie durch die Bundesrepublik Deutschland aus?
Bereits der EU-Rechnungshof hat in seinem Sonderbericht Nr. 6/2004 http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2005/c_029/c_02920050204de00010036.pdf festgestellt:
Zitat:
„Die Hauptfeststellung lautet, dass mit dem System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern aufgrund seiner Konzeption die Rückverfolgbarkeit von Rindern, die Gegenstand inner- oder außergemeinschaftlicher Verbringungen sind, nicht gewährleistet werden kann.“
Diese Aussage deckt sich mit unseren jahrelangen Ermittlungen im Bereich der dt. Rinderdatenbank und ist zugleich Gegenstand eines von uns angestrengten EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland (Az.: SANCO A2/HVD(2007) 121018). Siehe hierzu: http://www.bio-angus.de/

Wie beurteilen Sie deshalb die Hauptfeststellung des EU-Rechnungshofes, vor dem Hintergrund einer unheilbaren Krankheit wie vCJK und BSE?

Wie beurteilen Sie weiterhin die Textpassage im STERN-Artikel http://www.stern.de/politik/deutschland/:CSU-Machtkampf-Seehofer-Sex-Material-%FCber-Parteifreunde/590147.html unseres Bundesverbraucherschutzministers Seehofer
Seehofer will zu den Härtesten gehören
Der stern schreibt nach Gesprächen mit Seehofer: "Er sieht sich bestätigt in seinem von Erfahrung gesättigten Glauben, dass Politik im Grunde ein großes Ganovenstück ist, eine Welt von Halbverbrechern, in der nut die härtesten überleben. Und er will weiter zu den Härtesten gehören."

Wie schätzen Sie aufgrund solcher Aussagen, die Glaubwürdigkeit der deutschen Politik ein?

Mit freundlichen Grüßen

R. Zwanziger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Zwanziger,

vielen Dank für Ihre Nachfrage bezüglich der Registrierung von Rindern in Deutschland sowie der Glaubwürdigkeit der deutschen Politiker. Gerne möchte ich Ihnen heute über Abgeordnetenwatch antworten.

Zunächst einmal ist es wichtig, den Unterschied zwischen einer Verordnung und einer Richtlinie auf europäischer Ebene deutlich zu machen. Eine Verordnung gilt ab dem Moment ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Kommission und ist rechtsverbindlich in allen Mitgliedstaaten. Das heißt, dass die Verordnung überall in gleicher Art und Weise - nämlich wie von der Kommission vorgeschrieben - umgesetzt werden muss.
Eine Richtlinie hingegen gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Art und Weise der Umsetzung selbst zu gestalten. Solange durch die Umsetzung das Ziel - die Erfüllung der in der Richtlinie geforderten Maßnahmen - nicht gefährdet ist. In der Praxis heißt dies, dass sich die Umsetzungen in den verschiedenen Mitgliedsstaaten beträchtlich unterscheiden können. Dies ist aber bei einer Richtlinie im Sinne des Subsidiaritätsprinzips gewollt.

Die von Ihnen angesprochene EU-Verordnung zur Registrierung von Rindern ist, weil es eine Verordnung ist, für alle Mitgliedsstaaten in derselben Art und Weise verbindlich durchzuführen. Insofern unterscheidet sich die Umsetzung der Verordnung in Deutschland nicht von der in anderen Ländern der Union.

Der von Ihnen angeführte Bericht des EU-Rechnungshofes ist sehr interessant und zeigt, dass es in der praktischen Umsetzung aller Mitgliedsstaaten und vor allem in der Kooperation untereinander Defizite gibt. Allerdings liegt dies nicht - zumindest im Falle der Vernetzung der EU-Rinderdatenbanken - an der unzureichenden Umsetzung der Mitgliedsstaaten, sondern daran, dass die Vernetzung in der Verordnung der Kommission nicht vorgeschrieben ist. Die Verbesserungsvorschläge des EU-Rechnungshofes sind daher sicher angebracht und hilfreich. Das mit einer Verbesserung des Systems auf EU-weiter Ebene noch effektiver schlimmen Tierkrankheiten wie BSE bzw. vCJK vorgebeugt werden kann, ist sicher richtig und daher umso mehr erstrebenswert.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit guten Wünschen für das Weihnachtsfest und das kommende Jahr.

Markus Ferber, MdEP

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