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Markus Ferber
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Frage von Roberto G. •

Frage an Markus Ferber von Roberto G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

1. Wie ist es zu erklären das Deutschland laut den Vereinten Nationen zwar immernoch als Feindstaat vertraglich deklariert wird und dennoch der drittgrößte Beitragszahler dessen ist? Ich als einfacher Bürger empfinde es als Zumutung einen Verein zu bezahlen, der ein heute noch als Feind bezeichnet.
Warum drängt Deutschland nicht auf Beseitigung dieses Widerspruches?

2. Wann erhält Deutschland endlich einen Friedensvertrag, wann also endet der Waffenstillstand zwischen Deutschland und den Alliierten?

Auch wenn beide Fragen auf dem Papier stehen und derzeit kaum Anwendung finden, sollte man die Verträge korrigieren, wenn wir schon zu den größen Beitragszahlern der Weltorganisationen gehören.

Wie sehen Sie das Herr Ferber

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Gatelli,

vielen Dank für Ihre interessante Frage, die Sie mir über Abgeordnetenwatch zugesandt haben.

Frage 1: Auf der Konferenz von San Francisco 1945 wurde in der Charta der Vereinten Nationen in den Artikeln 53 und 107 definiert, dass gegen Feindstaaten (d. h. Staaten, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines der Unterzeichner der Charta waren) Maßnahmen auch außerhalb des Sicherheitssystems der UN eingeleitet werden können. Nach dem Wortlaut der Klausel könnten Deutschland und Japan auch heute noch ohne UN-Beschluss angegriffen werden. Jedoch wird die Feindstaatenklausel nach herrschender Meinung der UN-Mitgliedstaaten als obsolet und nicht mehr gültig angesehen und bei einer Reform der UN höchstwahrscheinlich gestrichen.

Seit Mitte der 1990er Jahre ist es ein Ziel der deutschen Außenpolitik, einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat zu erhalten. Dieses Ziel rückte Ende der 90er Jahre zu Gunsten eines gemeinsamen Sitzes der Europäischen Union in den Hintergrund. Es wurde jedoch schnell klar, dass Frankreich und das Vereinigte Königreich nicht bereit sein würden, ihren autonomen Sitz im Sicherheitsrat aufzugeben. Aktuell ist wird die Idee eines europäisches Sitzes im Sicherheitsrat jedoch nicht weiter verfolgt, da sich abzeichnete, dass die UNO keine Staatengemeinschaften im Sicherheitsrat akzeptieren würde.

Bundeskanzlerin Merkel hat in ihrer Rede vor der UN-Vollversammlung in dieser Woche die Forderung nach einer Reform der UN ebenso unterstrichen, wie den Willen Deutschland, einen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat einzunehmen. Dabei hat die Bundeskanzlerin Unterstützung bei einer Vielzahl von Mitgliedsländern bekommen.

Frage 2:
Der 2. Weltkrieg endete in Mitteleuropa mit der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945. Bei der darauf folgenden Potsdamer Konferenz wurde, sofern ist Ihre Aussage zutreffend, kein Friedensvertrag zwischen Deutschland und die Siegermächten geschlossen, weil ein souveränes Deutschland damals nicht an den Verhandlungen beteiligt war.
Die Aufgabe eines Friedensvertrages, der die Souveränität Deutschlands regelt, die Grenzen endgültig festlegt und alle offenen Fragen klärt, erfüllte schließlich der 2+4 Vertrag zwischen der DDR und der BRD sowie Sowjetunion, USA, Großbritannien und Frankreich vom 12. September 1990.

Beim Verständnis der Rolle dieses Vertrages hilft eine Unterscheidung zwischen einem formellen und einem materiellen Friedensvertrag. Für einen formellen Friedensvertrag wären die Unterschriften aller Siegermächte, also auch der kleinen Staaten der Siegerkoalition notwendig. Darauf wurde 1990 bewusst verzichtet, um den Zeitplan der Regelung und nicht zuletzt der deutschen Einheit nicht zu gefährden. Materiell enthält der 2+4 Vertrag hingegen alle notwendigen Regelungen für einen Friedensschluss. Nicht zuletzt konstatiert er auch einen damals 45 Jahre währenden Friedenszustand.

In den Folgejahren hat sich gezeigt, dass sich auch die kleinen Siegermächte mit dieser Form des Friedensschlusses arrangiert haben. Ernsthafte Versuche, dies anzuzweifeln, gibt es nicht und wird von Staats- und Völkerrechtlern auch künftig für praktisch ausgeschlossen gehalten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiter helfen und verbleibe

mit freundlichen Grüssen

Markus Ferber, MdEP

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