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Markus Ferber
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Frage von Yannick P. •

Frage an Markus Ferber von Yannick P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ferber,
im Rahmen einer Seminararbeit beschäftige ich mich momentan mit dem Thema Lobbyismus innerhalb der EU. Bei meinen Recherchen ist mir aufgefallen, dass einige Organisationen eine rechtlich verpflichtende Eintragung für Lobbyisten in das Lobby-Transparenzregister fordern anstelle der aktuell freiwilligen Eintragung. In weiteren Nachforschungen ist mir dann aber zudem aufgefallen, dass sich kaum ein Abgeordneter gegen den Gesetzesentwurf von zum Beispiel "LobbyControl" geäußert hat, sondern nur dass sich vor allem die Union gegen diesen Vorschlag stellt. Deshalb meine Frage an sie: Was spricht gegen eine rechtlich verpflichtende Eintragung für Lobbyisten in das Lobby-Transparenzregister?
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen Y. P.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr P.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich des EU-Transparenzregisters.

Wie Sie wahrscheinlich wissen, regelt das EU-Transparenzregister beispielsweise, wer über einen Hausausweis Zugang zum Parlamentsgebäude erhält, Zugriff zu Dokumenten hat und sich an Konsultationen beteiligen kann. Es geht hingegen nicht um eine Lizenz zur Interessenvertretung. Die Tatsache, dass diese Einschränkung oft nicht beachtet wird, führt zu einer Verzerrung der Diskussion, die der Lösungsfindung nicht zuträglich ist.

Sie fragen nach meiner Haltung zur verpflichtenden Registrierung von Lobbyisten im EU-Transparenzregister. Seit einigen Jahren wird dieser Vorschlag diskutiert, es gibt dabei jedoch einige nicht triviale rechtliche Probleme hinsichtlich der europäischen Verträge. Sehr schnell gerät man hier in einen Bereich, der Grundrechte wie Meinungsäußerungsfreiheit, Unternehmensfreiheit und unter Umständen auch den Anspruch auf Privatheitsschutz tangieren. Eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments dazu finden Sie hier:
http://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/etudes/join/2013/493038/IPOL-AFCO_ET(2013)493038_DE.pdf
Solange nicht abschließend geklärt ist, wie ein verpflichtendes Transparenzregister aussehen könnte, das auf einer rechtssicheren Grundlage basiert, sind derartige Forderungen unseriös. Eine Situation, in der ein verpflichtendes Transparenzregister eingeführt wird, nur um dann umgehend vom Europäischen Gerichtshof gekippt zu werden, ist auf jeden Fall zu vermeiden.

Für viel wichtiger halte ich es, dass zentrale legislative Weichenstellungen stets im öffentlichen Raum gefällt werden: das bedeutet in den Ausschüssen und im Plenum des Europäischen Parlaments und nicht etwa über Beschlüsse der EU-Agenturen. Dafür setze ich mich schon seit langem ein.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort behilflich sein, wünsche Ihnen weiterhin alles Gute beim Verfassen Ihrer Seminararbeit und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP

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