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Markus Ferber
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Frage von Rosinea S. •

Frage an Markus Ferber von Rosinea S. bezüglich Recht

Lieber Herr Ferber,

haben Sie eigentlich schon einmal anders abgestimmt als Ihre Fraktion, die EVP?
Wenn nein, sind Sie als Abgeordneter nicht allein Ihrem Gewissen verpflichtet?
Wie lässt sich das damit vereinbaren, wenn Sie gegen den Willen der Bevölkerung stimmen, wie jetzt im Falle der umstrittenen Urheberreform? Sie sprachen auch davon, dass die CSU im Bund einen Entwurf zur Urheberreform vorgelegt habe, der ohne Uploadfilter auskäme. Ist dieser Vorschlag in die EU-Version übernommen worden?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Urheberrechtsreform, in der Sie nach meinem Abstimmungsverhalten fragen.

Ich bin als Europaabgeordneter nicht verpflichtet, mit meiner Fraktion zu stimmen und es kommt vor, dass ich das tatsächlich nicht tue. Es ist meine Pflicht, nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden, das habe ich auch im Falle der Urheberrechtsreform getan.

Sie schreiben von dem „Willen der Bevölkerung“. Meines Wissens gibt es keine repräsentative Umfrage, bei der sich die Bevölkerung Deutschlands gegen die Urheberrechtsreform ausspricht. Es gibt allerdings außergewöhnlich starke und laute Proteste, diese habe ich keineswegs ignoriert, sondern mich intensiv mit den Argumenten der Kritiker auseinandergesetzt. Es ist meine Aufgabe als Abgeordneter, alle Argumente zu prüfen und mich für die vernünftigste Lösung zu entscheiden, nicht dem größten Druck nachzugeben. Unter diesem Link finden Sie mein Statement zum Thema: https://bit.ly/2I4tafc .

Es wurden bei der letzten Abstimmung keine weiteren Änderungen (wie eine Umsetzung ohne Upload-Filter, von der Sie schreiben) an dem Gesetz vorgenommen, da eine Änderung am Gesetz an diesem Punkt einer Ablehnung des Gesetzes gleichgekommen wäre. Lassen Sie mich das erklären: EU-Richtlinien und Verordnungen brauchen eine Mehrheit im Rat, also unter den Vertretern der Mitgliedstaaten, und im Europäischen Parlament. Zuerst finden beide Institutionen ihre eigene Position, das fand im Europäischen Parlament letzten Herbst statt. Bei dieser Abstimmung ist es sinnvoll, Änderungen vorzuschlagen. Auch der Rat einigt sich inzwischen auf eine Position. Danach wird zwischen Rat und Parlament verhandelt und ein Kompromiss zwischen den zwei Versionen des Gesetzestextes gefunden. Schließlich wird der gefundene Kompromiss erneut zur Abstimmung gestellt, das ist im Normalfall ein rein formales Vorgehen, da alle Inhalte schon abgestimmt wurden. Änderungen sind an diesem Punkt mit einer Ablehnung gleichzusetzen, da sie nicht Teil des mit dem Rat verhandelten Pakets sind und dieses somit keine Mehrheit mehr unter den Mitgliedstaaten hätte.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Markus Ferber, MdEP

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