Frage an Markus Ferber von Harald T. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag Herr Ferber,
Vorab meine Frage/Bitte zu Ihrem geplanten Abstimmungsverhalten zur neuen EU-Urheberrichtlinie am 12.09.2018:
Falls Sie der Richtlinie in Ihrer derzeitigen Fassung bezüglich der Uploadfilter zustimmen wollten, bitte ich Sie mir zu sagen, warum Sie keinen Nachbesserungsbedarf sehen.
Am 12. September 2018 wird die Plenarversammlung des Europäischen Parlaments zum zweiten Mal über die neue EU-Urheberrechtsrichtlinie abstimmen. Der Artikel 13 dieser neuen Richtlinie führt für Inhalteplattformen im Internet die Pflicht ein, die Beiträge von Benutzern auf mögliche Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. OpenStreetMap müsste solche Filter ebenfalls einrichten. Das gefährdet unter anderem das Projekt www.openstreetmap.de .
Falls Sie sich nicht blind (uniformiert) der Abstimmungsempfehlung Ihrer Fraktion anschließen wollten, können sie hier https://www.openstreetmap.de/uf/ u.a. erfahren, warum dieses und ähnliche Projekte (Wikipedia) wegen der in der Richtlinie geforderten Uploadfilter erheblich in finanzielle Schwierigkeiten brächte und technologische Abhängigkeiten von Softwaregiganten (Filtertechnologie) erzeugen würde.
Bitte stimmen Sie der Richtlinie in ihrer derzeitigen Fassung bezüglich der Uploadfilter nicht zu!
Falls Sie der Richtlinie in Ihrer derzeitigen Fassung bezüglich der Uploadfilter zustimmen wollten, bitte ich Sie mir zu sagen, warum Sie keinen Nachbesserungsbedarf sehen.
Beste Grüße
H. T., Aachen
Sehr geehrter Herr T.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anmerkungen zur Plenarabstimmung am 12. September 2018 über die Urheberrechtsreform.
Grundsätzlich verfolgt die Novelle des Urheberrechts das Ziel, geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger anzupassen und dabei die Interessen von Künstlern, Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und Internetnutzern fair auszugleichen. Dies halte ich für eine notwendige und unterstützenswerte Modernisierung des Urheberrechts.
Ich darf Ihnen versichern, dass die geplanten Regelungen auch weiterhin nicht die Zensur des Internets zur Folge haben werden. Vielmehr soll die Verantwortung der Online-Plattformen gesteigert werden. Der Richtlinienvorschlag erlegt also nicht privaten Internetnutzern Verpflichtungen auf. Stattdessen werden Plattformen adressiert, deren Schwerpunkt darin besteht, öffentlichen Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material bereitzustellen. Ausgenommen vom Anwendungsbereich der Richtlinie sind nicht-kommerzielle Plattformen, wie Online-Enzyklopädien (z.B. Wikipedia), und Online-Diensteanbieter, die urheberrechtlich geschütztes Material mit Erlaubnis aller Rechteinhaber hochladen, etwa bildungsbezogene oder wissenschaftliche Verzeichnisse. Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen werden auch nicht als Anbieter von Inhaltswiedergabediensten gewertet und sind daher ebenfalls von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen.
Bei der Abstimmung im Plenum wurden auch die Befürchtungen adressiert, dass der Richtlinienvorschlag die Plattformen zum Einsatz von sogenannten „Upload-Filtern“ zwingen könnte. Der verabschiedete Text erlegt den Plattformen keine Verpflichtung mehr auf, Maßnahmen gegen nicht-lizensierte Uploads zu ergreifen, beispielsweise diese zu blockieren. Stattdessen sollen nun die Mitgliedstaaten eine Zusammenarbeit nach Treu und Glauben zwischen den Plattformen und den Rechteinhabern sicherstellen, um zu gewährleisten, dass nicht-lizensiertes Material nicht auf den Plattformen verfügbar ist. Dabei müssen die Grundrechte der Nutzer ausreichend berücksichtigt werden. Diese Zusammenarbeit darf nicht dazu führen, dass Werke blockiert werden, bei denen kein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt. Für den Fall, dass es doch zu einer unrechtmäßigen Blockade eines Uploads kommen sollte, müssen Plattformen außerdem Rechtsschutzmechanismen zur Verfügung stellen, damit Nutzer gegen das Sperren legaler Inhalte vorgehen können.
Noch ist der Gesetzgebungsprozess aber nicht abgeschlossen. Nun müssen sich das Europäische Parlament, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Linie einigen. Erst dann kann die Reform in Kraft treten. Seien Sie versichert, dass sich alle beteiligten Verhandlungspartner für einen Gesetzestext einsetzen werden, der die Rechte sowohl der Nutzer als auch der Urheber respektiert. Selbstverständlich werde ich Ihre Ansichten in diesen politischen Prozess einbringen.
Für Ihre Ansichten zu diesem wichtigen Thema bedanke ich mich ganz herzlich und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Markus Ferber, MdEP