Frage an Markus Ferber von Peter P. bezüglich Europapolitik und Europäische Union
Erneute (autorisierte) Fragestellung wegen unzureichender Antwort. Ich bitte Sie um eine konkrete Antwort.
Ich finde es gut, dass an einem Urheberrecht für des Internet gefeilt wird. Allerdings habe ich große Bedenken, dass Upload-Filter so funktionieren werden, wie ihr euch das vorstellt. Am Beispiel YouTube kann ich meine Bedenken sehr gut Begründen. Das Content ID System - vergleichbar mit Upload-Filtern - ist fehlerhaft und führt täglich zu Einschränkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit. Videos und Kanäle werden ohne Überprüfung gelöscht. Mit Upload-Filtern wird das gleiche passieren. Wenn Online-Plattformen dann noch stärker in die Verantwortung gezogen werden (was eigentlich ganz gut ist), wird sich dieses Problem massiv verstärken. Sie sehen sich wegen hohen Strafen gezwungen Inhalte zu löschen.
Nicht zuletzt können Upload-Filter wissentlich oder unwissentlich missbraucht werden. Auch dazu gibt es zahlreiche Beispiele auf YouTube.
Ich halte Upload-Filter auf dem heutigen Stand der Technik für noch nicht richtig funktionsfähig.
Nun zu meinen Fragen:
Haben Sie diese Bedenken auch? Wie genau sollen Upload-Filter aufgebaut sein, um zwischen Inhalten zu unterscheiden und Missbrauch völlig zu vermeiden?
Sehr geehrter Herr P.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anmerkungen bezüglich der geplanten Urheberrechtsreform.
Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass das Mandat des Rechtsausschusses, um weitergehende Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten aufzunehmen, vom Plenum des Europäischen Parlaments abgelehnt wurde. Der Prozess zur Reformierung der Urheberrichtlinie ist also bei Weitem noch nicht abgeschlossen.
Grundsätzlich geht der aktuelle Richtlinienentwurf bereits in die richtige Richtung. Generell verfolgt die Novelle nämlich das Ziel, geltendes Recht an das veränderte Nutzungsverhalten der Bürger anzupassen und dabei die Interessen von Künstlern, Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und Internetnutzern fair auszugleichen. Doch da an einigen Stellen noch Klärungs- und Diskussionsbedarf besteht, wird sich im September das gesamte Plenum des Parlaments noch einmal mit dem Gesetzestext beschäftigen und gegebenenfalls Änderungsvorschläge zu diesem Entwurf einbringen. Es liegt also noch kein finales Ergebnis vor, sondern es sind noch viele Schritte vorgesehen, bis ein europäisches Regelwerk zum Urheberrecht vorliegt.
Seien Sie versichert, dass die geplanten Regelungen auch weiterhin nicht die Zensur des Internets zur Folge haben werden. Vielmehr soll die Verantwortung der Online-Plattformen gesteigert werden. Der Richtlinienvorschlag erlegt also nicht privaten Internetnutzern Verpflichtungen auf. Stattdessen werden Plattformen adressiert, deren Schwerpunkt darin besteht, öffentlichen Zugang zu urheberrechtlich geschütztem Material bereitzustellen. Für Ihre Bedenken habe ich allerdings Verständnis. Ich werde sie daher in die weiteren politischen Diskussionen einbringen.
Durch die Informationen, die die Rechteinhaber zur Verfügung stellen müssen, sollen Plattformen erkennen können, dass es sich um ein geschütztes Werk handelt. So soll der Schutz der urheberrechtlichen Werke gewährleistet werden. Hierfür wird Erkennungssoftware eingesetzt, die bereits seit circa 10 Jahren existiert und zum Beispiel von YouTube auf freiwilliger Basis eingesetzt wird. Da die Software nur auf Grundlage der von den Rechteinhabern zur Verfügung gestellten Informationen arbeitet, können denklogisch auch nur deren urheberrechtlich geschützte Werke erkannt werden. Die Maßnahmen, die die Plattformen hier ergreifen sollen, um Urheberrechtsverletzungen zu erkennen, müssen ohne Frage in Einklang mit den Grundrechten stehen. Dafür werde ich mich auch in den weiteren Verhandlungen einsetzen.
Für Ihre Ansichten zu diesem wichtigen Thema, die ich in meine weitere politische Arbeit einbeziehen werde, möchte ich mich ganz herzlich bedanken und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Markus Ferber, MdEP