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Markus Ferber
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Frage von Thomas H. •

Frage an Markus Ferber von Thomas H. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Sehr geehrter Herr Ferber,

ich verstehe, dass geistiges Eigentum schützenswert ist, aber sind Upload Filter nicht der falsche Ansatz?
Auf der einen Seite nutzen gerade Verlage massiv Suchmaschinenoptimierung und Soziale Medien. Andererseits beschweren sich genau diese Unternehmen, dass Inhalte ihres redaktionellen Contents angeteasert, geteilt oder daraus zitiert wird. Gerade letzteres würde ein Uploadfilter ja verhindern, da man nicht mehr aus einem Arrikel, selbst mit Angabe der Quellen, zitieren könnte. Ein Uploadfilter kann dies nur bedingt unterscheiden könnte. Zitate sind aber ja nicht nur in der akademischen Welt wichtig.
Ich möchte auch ein Beispiel nennen:
In einem Artikel einer deutschen Onlineausgabe einer Tageszeitung findet man eine Statistik / Aussage, welche man in einem Sozialen Medium zur Unterstützung seiner These zitieren möchte. Der Artikel ist nicht durch eine Paywall geschützt, kann offen aufgerufen werden und eine Suche über eine Suchmaschine listet den Artikel unter Top 10 der Suchergebnisse.
Der Uploadfilter würde nun das Zitieren verhindern. Auch der Verweis über einen Link, der zu einem Teaser des Inhalts führen würde, z. B. bei Facebook, würde gelöscht werden.
Nun meine Fragen
1. Wie soll zitieren mit Uploadfiltern weiterhin möglich sein?
2. Muss in solchen Fällen eine Vergütung an den Verlag/ Medienunternehmen entrichtet werden (LinkTax)?
3. Muss vorher eine Erlaubnis eingeholt werden?
4. Wie kann in Wikipedia noch darauf verwiesen werden?
5. Wie kommen Sie darauf, dass große Online Plattformen eine Desinformationskampagne fahren? Mir ist keine bekannt!

Vielleicht sollten die Abgeordneten des EU Parlaments hier weniger auf die Lobbyisten der Medienkonzerne hören und im Sinne der EU-Bürger entscheiden! Ich bitte Sie hier im Sinne des freien Internets abzustimmen. Wenn die Medienkonzerne das nicht möchten, steht es Ihnen ja frei, sämtliches SEO und Social Media Marketing einzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
T. H.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der geplanten Urheberrechtsrichtlinie.

Ich möchte anmerken, dass es sich bei dem am 20. Juni im Rechtsausschuss abgestimmten Bericht noch um kein finales Ergebnis handelt, sondern der erste Schritt von vielen ist, bis es ein europäisches Regelwerk gibt. Nun muss sich noch das Plenum des Europäischen Parlaments positionieren, bevor das Dossier mit den Mitgliedstaaten verhandelt wird.

In Ihrem Schreiben beziehen Sie sich auf den Einsatz von sogenannten Uploadfiltern, welche urheberrechtlich geschützte Inhalte frühzeitig erkennen sollen. Unter Artikel 13 der Urheberrechtsrichtlinie sind Plattformen betroffen, deren Zweck es ist, von ihren Nutzern hochgeladene urheberrechtlich geschützte Werke zu speichern und diese anderen wieder öffentlich zugänglich zu machen. Wenn die Plattformen diese Inhalte dann auch noch entsprechend organisatorisch optimieren, kann man nach der EuGH-Rechtsprechung davon ausgehen, dass sie um den urheberrechtlichen Schutz ihrer Inhalte wissen.

Mit anderen Worten, der Großteil der im Internet existierenden Plattformen fällt gar nicht unter den Artikel 13, selbst dann nicht, wenn sich doch einmal ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf der Plattform befinden würde. Dieses müsste dann entsprechend nach dem derzeitig existierenden Recht beurteilt werden, welches durch Artikel 13 nicht verändert wird. Die Sorge beispielsweise um Online-Enzyklopädien wie Wikipedia ist völlig unbegründet, da diese aus dem Anwendungsbereich des Artikels 13 explizit ausgenommen sind.
Durch die Informationen, die die Rechteinhaber zur Verfügung stellen müssen, sollen Plattformen erkennen können, dass es sich um ein geschütztes Werk handelt. So soll der Schutz der urheberrechtlichen Werke gewährleistet werden. Hierfür wird Erkennungssoftware eingesetzt, die seit circa 10 Jahren bereits existiert und zum Beispiel von Youtube auf freiwilliger Basis eingesetzt wird.

Grundsätzlich sollen mit der geplanten Richtlinienreform künftig die Rechte von Künstlern, Autoren, Produzenten, Verlegern, Rechteinhabern, Konsumenten und Internetnutzern besser geschützt werden. Dieses Ziel begrüße ich natürlich. Doch Maßnahmen, die zu stark in die Nutzungsfreiheit der Internetverwender eingreifen, sehe ich kritisch. Natürlich müssen Urheberrechte geschützt werden, doch dies darf nicht zu Lasten der Rede-, Meinungs- und Kunstfreiheit gehen, die immer noch oberste Priorität haben. Daher müssen Lösungen gefunden werden, die diesen Grundsätzen Rechnung tragen. Für Ihre Bedenken habe ich also Verständnis. Ich werde mich daher dafür einsetzen, dass diese Kritikpunkte noch einmal Eingang in die politischen Diskussionen finden.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Ferber, MdEP

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